Deutsche Rüstungsexporte nach China
Die Menschenrechtssituation in China ist nach wie vor extrem problematisch. Laut Amnesty International (AI) hat die Regierung zum Beispiel im Jahr 2016 weitere Gesetze zur nationalen Sicherheit ausgearbeitet und verabschieden lassen. Diese stellen, so AI, eine ernste Gefahr für den Schutz der Menschenrechte dar. Es werde weiterhin massiv gegen Menschenrechtler und politisch Engagierte vorgegangen, so AI. Sie seien systematisch observiert, drangsaliert, eingeschüchtert, festgenommen und inhaftiert worden. Folter und anderweitige Misshandlungen sowie unfaire Gerichtsverfahren seien weitverbreitet. Die Religionsfreiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit seien nach wie vor stark eingeschränkt. Die Maßnahmen zur Überwachung des Internets, der Massenmedien sowie der Hochschulen und des Wissenschaftsbetriebs seien 2016 sogar erheblich verschärft worden. Die Todesstrafe werde weiterhin angewandt.
Auch das Bonn International Center for Conversion (BICC) stuft die Menschrechtslage in China kritische ein so wie fünf weitere Kriterien der Europäischen Union für die Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern – nämlich die Einhaltung internationaler Verpflichtungen, die innere Lage in China, die Erhaltung von Frieden, Sicherheit und Stabilität in der Region, die Bedrohung von Alliierten und das Verhalten in der internationalen Gemeinschaft.
Die deutsche Bundesregierung hat dennoch zwischen 2001 und 2015 Rüstungsexporte in Höhe von fast 118 Millionen Euro in die Volksrepublik genehmigt (siehe Zahlen der CAAT-Datenbank und der Auswertung von waffenexporte.org). Den größten Anteil davon machten chemische Stoffe (24 Millionen Euro) aus. Es wurden aber auch Exporte von Sprengstoffen, Strahlenwaffen (Hochleistungsmikrowellenquellen), Software, Kriegsschiffen sowie von Fahrzeugen und Panzern genehmigt. Allein im Jahr 2015 genehmigte die Bundesregierung Ausfuhren nach China im Wert von 58,8 Millionen Euro.
(Stand: August 2017)
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