Deutsche Rüstungsexporte nach Bangladesch
Das Bonn International Center for Conversion BICC) stuft die Einhaltung von vier der acht Kriterien der Europäischen Union für die Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern durch Bangladesch als kritisch ein. Das betrifft neben der Achtung der Menschenrechte und der inneren Lage im Land auch die unerlaubte Wiederausfuhr und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes. Die Einhaltung internationaler Verpflichtungen und die Erhaltung von Frieden, Sicherheit und Stabilität schätzt das BICC als möglicherweise kritisch ein.
Auch Amnesty International (AI) bewertete die Einhaltung der Menschenrechte in Bangladesch weiterhin als kritisch. Auch 2017 seien zum Beispiel die Rechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit eingeschränkt geblieben, Journalisten seien tätlich angegriffen worden und Menschenrechtsverteidiger Schikanen und Einschüchterungen ausgesetzt gewesen. Noch immer werden AI zufolge Menschen Opfer des Verschwindenlassens. Folter und andere Misshandlungen in Gewahrsam seien immer noch weit verbreitet. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche seien nach wie vor schikaniert und festgenommen worden.
Die deutsche Bundesregierung genehmigte dennoch zwischen 2001 und 2018 Waffenlieferungen nach Bangladesch im Wert von über 23 Millionen Euro. Dabei handelte es sich unter anderem um elektrische Gerätschaften, Fahrzeuge/Panzer, Bildausrüstung, Simulatoren, Kriegsschiffe, und Schutzgeräte. Geliefert werden durften aber unter anderem auch Munition, Sprengkörper, Fluggeräte und Kleinwaffen.
(Stand: Febr. 2020)
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