"Zu früh und gleichzeitig zu spät" könnte die Begründung des VG Berlin die zwei Klagen gegen dt. Rüstungsexporte nach Israel für unzulässig zu erklären, zusammengefasst werden.
Die erste Klage wollte erreichen, dass Exportgenehmigungen für Kriegswaffen nach Israel untersagt werden, die weder bereits erteilt worden sind noch sich überhaupt konkret abzeichnen aufgrund des Krieges im Gazastreifen. Da die Bundesregierung seit Klageerhebung keine Kriegswaffenexporte genehmigt habe und mittlerweile ein Waffenstillstand in Kraft ist, sei nicht zu erwarten, dass sich die Bundesregierung in Zukunft absehbar gegen rechtliche Verpflichtungen verstoßen könnte.
In der zweiten Klage ging es um die Genehmigung von Kriegswaffenexporten nach Israel im Jahr 2023. Diese Genehmigung sollte rückwirkend als rechtswidrig eingestuft werden. Da auf die Genehmigung jedoch unverzüglich die Ausfuhr erfolgte, entfaltet die Genehmigung keine Rechtswirkung mehr, die hätte angefochten werden können.
Klagen gegen Waffenexporte an Israel unzulässig,lto.de, 13.11.2025
