Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat am 8.12.2025 seinen jährlichen Bericht „Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland“ (Juli 2024 - Juni 2025) veröffentlicht.
Kapitel 5 ist dem Thema „Rüstungsexporte und Zugang zu effektivem Rechtsschutz“ gewidmet. "Menschen, deren Leib und Leben durch deutsche Waffenexporte bedroht sind, haben kaum Chancen, die Genehmigungspraxis der Bundesregierung in Deutschland gerichtlich überprüfen zu lassen."
Das Institut richtet an die Bundesregierung und den Bundesrat u.a. folgende Forderungen:
„Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt, den gesetzlichen Rahmen für Rüstungsexporte zu überarbeiten. Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt dem Bundestag, ein Rüstungsexportkontrollgesetz zu erarbeiten, das unter anderem
- das Friedensgebot des Grundgesetzes (Art. 26 Abs. 1 und 2 GG) umsetzt,
- keinen Unterschied zwischen Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern macht,
- einen gesetzlich verbindlichen Prüfkatalog enthält,
- Transparenzanforderungen wie die Veröffentlichung der Begründung von Genehmigungsentscheidungen festschreibt und
- eine Verfahrensbeteiligung von Personen mit berechtigtem Interesse sowie Verbandsklagen ermöglicht.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt der Bundesregierung und dem Bundesrat insbesondere,
- zu bekräftigen, dass das Völkerrecht die Grundlage der deutschen Politik ist, und entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention zu treffen,
- den Genehmigungsstopp von Rüstungsexporten nach Israel vom August 2025 wegen des Risikos ihres völkerrechtswidrigen Einsatzes beizubehalten und die Ausfuhr von Gütern, die zur Begehung von Handlungen unter die Völkermordkonvention fallen, zu untersagen und
- von Rüstungsunternehmen klar einzufordern, dass diese ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nachkommen." (S. 20).
Der Link zum Bericht des DIMR als pdf hier.
10. Menschenrechtsbericht, www.institut-fuer-menschenrechte.de, 8.12.2025
Hinweis: Fehler im Bericht:
Auf S. 140 (im blauen Kasten) heißt es, dass „sonstige Rüstungsgüter“ auch „Bomben, Raketen, Flugkörper“ seien. Das ist leider nicht korrekt. Sie zählen zu den Kriegswaffen. Siehe Kriegswaffenliste. Auf S. 142 werden dann richtigerweise „Bomben“ in der Grafik als „Kriegswaffen“ gezählt. „Munition“ hingegen zählt nicht in allen Fällen zu den Kriegswaffen, sondern nur solche für eben Kriegswaffen. (Munition für Pistolen und Revolver z.B. zählt nicht zu den Kriegswaffen).
