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Deutsches Institut für Menschenrechte: Rüstungsexporte strenger kontrollieren

DIMR appelliert an Bundesregierung: Genehmigungsstopp von Rüstungsexporten nach Israel beibehalten und Rüstungsexportkontrollgesetz schaffen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat am 8.12.2025 seinen jährlichen Bericht „Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland“ (Juli 2024 - Juni 2025) veröffentlicht.

Kapitel 5 ist dem Thema „Rüstungsexporte und Zugang zu effektivem Rechtsschutz“ gewidmet. "Menschen, deren Leib und Leben durch deutsche Waffenexporte bedroht sind, haben kaum Chancen, die Genehmigungspraxis der Bundesregierung in Deutschland gerichtlich überprüfen zu lassen."

Das Institut richtet an die Bundesregierung und den Bundesrat u.a. folgende Forderungen: 

„Das Deutsche Institut für Menschenrechte emp­fiehlt, den gesetzlichen Rahmen für Rüstungsexporte zu überarbeiten. Das Deutsche Institut für Menschen­rechte empfiehlt dem Bundestag, ein Rüstungsexportkontrollgesetz zu erarbeiten, das unter anderem

  • das Friedensgebot des Grundgesetzes (Art. 26 Abs. 1 und 2 GG) umsetzt,
  • keinen Unterschied zwischen Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern macht,
  • einen gesetzlich verbindlichen Prüfkatalog enthält,
  • Transparenzanforderungen wie die Veröffentlichung der Begründung von Genehmigungs­entscheidungen festschreibt und
  • eine Verfahrensbeteiligung von Personen mit berechtigtem Interesse sowie Verbandsklagen ermöglicht.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt der Bundesregierung und dem Bundesrat insbesondere,

  • zu bekräftigen, dass das Völkerrecht die Grund­lage der deutschen Politik ist, und entsprechen­de Maßnahmen zur Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention zu treffen,
  • den Genehmigungsstopp von Rüstungsex­porten nach Israel vom August 2025 wegen des Risikos ihres völkerrechtswidrigen Einsatzes beizubehalten und die Ausfuhr von Gütern, die zur Begehung von Handlungen unter die Völker­mordkonvention fallen, zu untersagen und
  • von Rüstungsunternehmen klar einzufordern, dass diese ihrer unternehmerischen Sorgfalts­pflicht nachkommen." (S. 20). 

Der Link zum Bericht des DIMR als pdf hier

10. Menschenrechtsbericht, www.institut-fuer-menschenrechte.de, 8.12.2025

Hinweis: Fehler im Bericht:

Auf S. 140 (im blauen Kasten) heißt es, dass „sonstige Rüstungsgüter“ auch „Bomben, Raketen, Flugkörper“ seien. Das ist leider nicht korrekt. Sie zählen zu den Kriegswaffen. Siehe Kriegswaffenliste. Auf S. 142 werden dann richtigerweise „Bomben“ in der Grafik als „Kriegswaffen“ gezählt. „Munition“ hingegen zählt nicht in allen Fällen zu den Kriegswaffen, sondern nur solche für eben Kriegswaffen. (Munition für Pistolen und Revolver z.B. zählt nicht zu den Kriegswaffen).