Nachricht

Fachkommission Fluchtursachen: Rüstungsexporte auf Prüfstand stellen

Die Fachkommission Fluchtursachen hat ihre Empfehlungen für das deutsche Engagement zur Minderung der Fluchtursachen vorgelegt. Unter anderem raten die Fachleute der Bundesregierung darin, die Rüstungsexporte auf den Prüfstand zu stellen.

Bild: Gerd Altmann/Pixabay

Mitte Mai 2021 hat die unabhängige Fachkommission Fluchtursachen nach circa anderthalb Jahren Arbeit der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag ihre Empfehlungen für das deutsche Engagement zur Minderung der Ursachen für Flucht und Migration vorgelegt.

In ihrem Abschlussbericht gibt die 24-köpfige Kommission, bestehend aus Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaft und internationalen Organisationen, 15 konkrete Handlungsempfehlungen. Die Kommission hofft, dass diese in die Verhandlungen zur Regierungsbildung im Herbst 2021 einfließen, „damit Deutschland in der nächsten Legislaturperiode die notwendigen Weichen für die Minderung der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration stellen kann.“

Unter anderem haben die Fachleute in ihrem Bericht auch die gängige deutsche Rüstungsexportpraxis untersucht. Sie zeigen dabei auf, dass sich deutsche Waffen auch in den Händen von repressiven Regimen sowie von Kriegs- und Konfliktparteien wiederfinden. „Deutsche Rüstungslieferungen können so potenziell dazu beitragen, dass Konflikte länger und intensiver geführt werden, und damit Fluchtbewegungen verstärken“, schreiben die Kommissionsmitglieder.

Sie weisen auch darauf hin, dass zwischen 2018 und 2020 48 Prozent der Ausfuhrgenehmigungen Drittstaaten betrafen und hier vor allem Staaten im Nahen Osten und in Nordafrika. Allein auf die fünf autoritär regierten arabischen Staaten Ägypten, Algerien, Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate seien in diesem Zeitraum mit 4,7 Milliarden Euro mehr als die Hälfte dieser Exportgenehmigungen entfallen. Diese Exportpolitik sei, so die Auorinnen und Autoren, nicht nur vor dem Hintergrund der schwierigen Menschenrechtssituation in diesen Ländern problematisch, deutsche Rüstungslieferungen könnten auch dazu beitragen, die zahlreichen zwischenstaatlichen Konflikte in der Region weiter eskalieren zu lassen.

Die Expertenkommission rät der Bundesregierung daher, ihre Genehmigungspraxis für Drittländer auf den Prüfstand zu stellen. Die Bundesregierung sollte sich dabei an den bereits bestehenden Rüstungsexportrichtlinien ausrichten, denn darin würden Spannungen und drohende bewaffnete Auseinandersetzungen explizit als Ausschlusskriterium für Rüstungsexporte benannt werden.

Die Tatsache, dass trotz angekündigter restriktiver Praxis immer wieder Kriegswaffen in Krisengebiete gelangen, zeige, dass der Gemeinsame Standpunkt der EU dringend von allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden müsse. „Die Bundesregierung sollte dabei mit gutem Beispiel vorangehen und in Deutschland ein Rüstungsexportkontrollgesetz auf den Weg bringen, das den Firmen den Nachweis der Unbedenklichkeit auferlegt“, empfehlen die Fachleute.

Weitere Informationen