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Heckler-&-Koch-Prozess: Grässlin fordert effizientes Rüstungsexportkontrollgesetz

Am 11. Februar 2021 begann am Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Revisionsverfahren wegen illegaler G36-Gewehrexporte von Heckler & Koch nach Mexiko. Aufschrei-Sprecher Jürgen Grässlin setzt einige Hoffnung in die Verhandlungen.

Grässlin erhofft sich von den Verhandlungen zum einen, dass die Strafen gegen die Firma Heckler & Koch beziehungsweise gegen deren ehemalige Mitarbeiter bestehen bleiben oder gegebenenfalls sogar noch verschärft werden. „Denn anders als das Landgericht Stuttgart sieht der BGH nicht nur das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) als Rechtsgrundlage, sondern auch das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG)“, erklärt Grässlin.

Zum anderen erwartet Grässlin, dass das anstehende BGH-Urteil, das voraussichtlich am 30. März verkündet werden soll, auch Klarheit darüber verschafft, ob Endverbleibserklärungen (EVE) bei allen Genehmigungen von Rüstungsexporten rechtlich verbindlich sind (Linie des Landgerichts Kiel bei seiner ersten Strafanzeige gegen SIG Sauer) oder nicht (Linie des Landgerichts Stuttgart bei seiner Strafanzeige gegen Heckler & Koch). Grässlin hofft, dass das BGH-Urteil pro rechtliche Verbindlichkeit der EVE ausfallen wird.

Der Prozess gegen Heckler & Koch am obersten deutschen Gericht zeigt laut Grässlin nachdrücklich auf, dass bisher kein effektives Genehmigungs- und Kontrollverfahren seitens der Bundesregierung und der Kontrollbehörden (BAFA und BMWi) bei Rüstungsexporten existiert. „Hier bedarf es der Schaffung eines effizienten Rüstungsexportkontrollgesetzes“, fordert Grässlin.

In den Medien wurde rege über den Verhandlungsbeginn berichtet (siehe dazu auch unseren Pressespiegel).