Wie das Gericht in einer Pressemitteilung erklärt habe, sei die Ausfuhr dieser Fahrzeuge 2017 zunächst genehmigt worden. Die Gültigkeit der Genehmigungen habe das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) dann im November 2018 außer Kraft gesetzt. Daraufhin habe das betroffene Unternehmen Widerspruch erhoben. Da das Bafa nicht darauf reagiert habe, habe das Unternehmen eine Untätigkeitsklage erhoben.
Dieser Klage habe das Gericht nun stattgegeben. Die Begründung in den Entscheidungen des Bafa sei zu knapp und pauschal und entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen, so das Urteil der Frankfurter Richter. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.
- Rüstungswirtschaft: Exportstopp für Saudi-Arabien nicht rechtens, dw.com, 03.12.2019
- Verwaltungsgericht Frankfurt: Exportverbot nach Saudi-Arabien für Rüstungsfirma aufgehoben, fr.de, 03.12.2019
- Verwaltungsgericht Frankfurt stoppt (erneut) Rüstungsexport-Trick der Bundesregierung, augengeradeaus.net, 03.12.2019