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Saudi-Arabien: Rüstungsexportmoratorium nicht verlängert

Seit November 2018 galt ein Rüstungsexportstopp für Saudi-Arabien, der zuletzt bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wurde. Die neue Bundesregierung hat den Beschluss der Vorgängerregierung nicht verlängert.

Das Wirtschaftsministerium verwies jedoch darauf, dass im Koalitionsvertrag festgehalten ist, dass für Länder, die nachweislich unmittelbar am Jemen-Krieg beteiligt sind, keine Rüstungsexportgenehmigungen erteilt werden und Saudi-Arabien davon erfasst ist. Das geht aus der Antwort des stellvertretenden Sprechers der Bundesregierung, Wolfgang Büchner, auf einer Pressekonferenz hervor.

Auf eine Frage der dpa, wie mit Lieferungen für Gemeinschaftsprogramme umgegangen werde, wollte sich das Wirtschaftsministerium Medienberichten zufolge nicht äußern.

Der bis Ende des Jahres 2021 gültige Beschluss über den Rüstungsexportstopp nach Saudi-Arabien enthielt bereits Ausnahmen für deutsche Zulieferungen zu europäischen Kooperationsprojekten. Zulieferungen im Rahmen von Gemeinschaftsprogramme waren ebenfalls erlaubt, jedoch sollten keine endmontierten Rüstungsgüter im Jemen-Krieg zum Einsatz kommen sowie nach Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate geliefert werden.

 

Der Beschluss, der Ende Dezember 2021 auslief im Wortlaut:

"Die Ruhensanordnungen für die Auslieferung genehmigter Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien werden nicht weiter verlängert. Bestehende Genehmigungen, die derzeit mit Ruhensanordnungen belegt sind, werden mit Ausnahme von Genehmigungen, die sich auf europäische Kooperationen beziehen, widerrufen. Auch für den Zeitraum bis zum 31.12.2021 werden weiterhin grundsätzlich keine Neuanträge für Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien genehmigt.

Ausfuhrgenehmigungen für Gemeinschaftsprogramme mit Bezug zu Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) werden unter der Maßgabe erteilt bzw. verlängert, dass mit den Partnern die vorgeschriebenen Konsultationen stattfinden. Die Bundesregierung wird sich in den Konsultationen gegenüber den Partnern dafür einsetzen, entsprechend auf die Endverwender einzuwirken, dass keine endmontierten Rüstungsgüter im Jemen-Konflikt zum Einsatz kommen und keine endmontierten Rüstungsgüter an Saudi-Arabien und die VAE ausgeliefert werden. Den beteiligten Unternehmen wird zur Auflage gemacht, dass sie gegenüber den Vertragspartnern darauf bestehen, dass in diesem Zeitraum keine endmontierten Rüstungsgüter an Saudi-Arabien und die VAE ausgeliefert werden. Diese Maßgabe gilt bis 31.12.2021.

Quelle: „ein Regierungssprecher“ (ohne Namensnennung)"