"Der Fall einschließlich der Höhe der mutmaßlichen Bestechungssumme findet sich in anonymisierter Form in Unterlagen zu Ermittlungen bei Auslandskorruption, die die Bundesregierung regelmäßig an die OECD übermittelt. Diese Organisation reicher Industriestaaten mit Sitz in Paris hatte mit einer Konvention dafür gesorgt, dass 1999 auch in Deutschland Auslandsbestechung strafbar wurde. Die Staatsanwaltschaft Bremen bestätigte, dass es hier um den Rheinmetall-Deal in Russland ging."
Ein Rheinmetall-Deal in Russland und der Verdacht auf Bestechung, Hans-Martin Tillack, 22.4.2022, welt.de