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Rüstungsexporte für Ukraine

Vom 24. Februar bis 19. April 2022 wurden Rüstungsgüter im Wert von mind. 190Mio. Euro genehmigt. Vereinfachte Verfahren sorgen für keine weitere statistische Erfassung.

Bild: pixabay/wal_172619_2124

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dagdelen (Die Linke) geht hervor, dass im Zeitraum vom 24. Februar bis 19. April 2022 Kriegswaffen im Wert von 120.540.013 Euro und sonstige Rüstungsgüter im Wert von 71.366.958 Euro für die Ukraine genehmigt wurden. Allerdings spiegeln diese Werte laut Bundesregierung "nicht mehr vollständig den im Gesamtzeitraum tatsächlich genehmigten Umfang aller Vorhaben für das Bestimmungsland Ukraine wieder, da mittlerweile diverse wert-unabhängige Verfahrensvereinfachungen greifen und damit nicht der üblichen statistischen Werterfassung der Bundesregierung unterfallen. Um die Lieferungen von dringendem Bedarf an Schutzausrüstung in die Ukraine möglichst schnell und unbürokratisch zu ermöglichen und zu erleichtern, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) am 6. April 2022 eine Allgemeine Genehmigung Nummer 32 erlassen. Überdies wurde aus gleichen Gründen für Länderabgaben der Bundeswehr zum 1. April 2022 ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren (Sammelausfuhrgenehmigung) in Kraft gesetzt."

Antwort auf die Schriftliche Frage an die Bundesregierung im Monat April 2022, Frage Nr. 161, Sevim Dagdelen (Die Linke), 02.05.2022