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Informationsrechte zu Rüstungsexporten für Ukraine eingeschränkt

Die Bundesregierung lässt nur noch bestimmte Abgeordnete des Bundestages Rüstungsexportentscheidungen einsehen.

BIld: pixabay/qimono

Normalerweise werden abschließende Rüstungsexportgenehmigungen, die vom Bundessicherheitsrat beraten wurden den Mitglieders des Wirtschaftsausschusses sowie anderer Auschüsse offen schriftlich vorgelegt. Von diesem Verfahren rückt die Bundesregierung nun bei Rüstungsexporten für die Ukraine ab. Die Inforamtionen dürfen nur noch als Verschlusssache (VS) GEHEIM in der Geheimschutzstelle eingesehen werden und das auch nur noch von Mitgliedern des Auswärtigen, des Verteidigungs- oder des Wirtschaftsausschusses. 

Zur Begründung heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Dagdelen (Die LInke) aus der die Berliner Zeitung zitiert: „eine Offenlegung solcher Informationen könnte nach derzeitigem Erkenntnisstand der Bundesregierung die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen“.

Ebenso könnte „eine solche Offenlegung die Vorbereitung und Durchführung einzelner Transporte von Kriegswaffen und Hochwertgütern sowie die beteiligten Unternehmen gefährden“. Die Beschränkung auf einen eingeschränkten  Kreis von Abgeordneten erfolge „aufgrund der besonderen Sachnähe“. Die Regelung beruhe „auf der derzeitigen Bewertung der Staatswohl- und Sicherheitserwägungen“.

Berliner Zeitung, 30.05.2022, "Ab sofort dürfen nur noch wenige Abgeordnete wissen, welche Waffen die Ukraine bekommt"