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DF für restriktives und geschlechtersensibles Rüstungsexportkontrollgesetz

Der Deutsche Frauenrat (DF) dringt darauf, dass das geplante Rüstungsexportkontrollgesetz restriktiv und geschlechtersensibel ausgestaltet wird. Das hat er auf seiner diesjährigen Mitgliederversammlung beschlossen.

Bild: geralt/Pixabay

In dem Beschluss fordert der DF die Bundesregierung auf, in dem neuen Gesetz Rüstungsexporte in Spannungs- oder Konfliktgebiete sowie in Staaten, in denen Menschenrechtsverletzungen, insbesondere geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzungen, verübt werden, zu verbieten. Die Konflikt- und Menschenrechtssituation solle dabei unter Einbeziehung der lokalen Zivilgesellschaft geschlechtersensibel analysiert werden, so der DF.

Außerdem sollen die Verpflichtungen aus dem Internationalen Waffenhandelsvertrag (Arms Trade Treaty) konsequent umgesetzt werden. Dieser sieht laut DF auch eine Risikoprüfung und ein Verbot von Rüstungsexporten vor, sofern damit Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt oder schwerwiegende gewalttätige Handlungen gegen Frauen und Kinder vorgenommen oder erleichtert werden könnten.

Darüber hinaus fordert der DF eine umfassende Transparenz- und Berichtspflicht zu Exportgenehmigungsverfahren, ein Verbot von Kleinwaffen- und Munitionsexporten in Drittstaaten, eine zivilrechtliche Haftung der Waffenexporteure bei Verstößen gegen das Rüstungsexportkontrollgesetz mit Klagemöglichkeit vor deutschen Gerichten, ein Verbandsklagerecht und eine strenge Endverbleibskontrolle für alle genehmigten Rüstungsexporte.

Der DF ist der Dachverband von derzeit 59 in der Bundesrepublik aktiven Frauenorganisationen.