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Rüstungsexportkontrollgesetz - Eckpunkte vorgelegt

Am 13.10. wurden die Eckpunkte zum Gesetz der Presse zugespielt. Neben viel Licht, ein großer Schatten.

© Ohne Rüstung Leben

Laut Süddeutsche hat das Wirtschaftsministerium die Eckpunkte zum Rüstungsexportkontrollgesetz vorgelegt. "Vorgestellt" wurden Sie nicht offiziell, sondern an die Presse gegeben. Bis jetzt sind sie nicht veröffentlicht.

Aus den Medienberichten geht hervor, dass den Menschenrechten ein "höheres Gewicht" eingeräumt werden soll. Ausfuhrgenehmigungen sollen bereits dann nicht mehr erteilt werden, wenn "der hinreichende Verdacht" bestehe, Rüstungsgüter könnten zur internen Repression oder zu systematischen Menschenrechtsverletzungen verwendet werden. Bisher musste "das eindeutige Risiko" bestehen, dass die gelieferten Rüstungsgüter dazu verwendet werden.

Neu ist außerdem, dass gender- oder minderheitenspezifischer Gewalt oder der Einsatz von Kindersoldaten ein Ablehnungsgrund für die Exportgenehmigung sein kann.

Laut Süddeutscher soll auch eine zivilrechtliche Haftungsklausel eingeführt werden. Dies könnte den Opfern illegaler Rüstungsexporte ermöglichen, gegen die Rüstungsunternehmen auf Schadensersatz zu klagen. 

Die Regeln für die europäische Rüstungszusammenarbeit sollen auch neu gestaltet werden. Dazu hatte es in der Vergangenheit bereits Streit gegeben, inwieweit Deutschland von einem Veto-Recht bei kritischen Rüstungsexporten Gebrauch machen sollte. Dazu wird unter anderem eine europäische Verordnung für Rüstungsexporte angestrebt, die den bisher geltenden Gemeinsamen Standpunkt der EU rechtsverbindlicher machen soll.

Des Weiteren soll die Liste der Länder, für die Rüstungsexporte "grundsätzlich nicht zu beschränken" sind- wie EU, -NATO und NATO-gleichgestellte Staaten- um die Länder Südkorea, Singapur, Chile und Uruguay erweitert werden.

Das Verbandsklagerecht, mit dem es anerkannten Organisationen, z.B. aus der Menschenrechts- oder Friedensarbeit möglich wäre, erteilte Rüstungsexportgenehmigungen juristisch überprüfen lassen zu können, fehlt laut Süddeutscher jedoch. Dadurch würde das wesentliche Kontrollinstrument, ohne dass das Beste Gesetz nur ein zahnloser Tiger ist, nicht in das Gesetz aufgenommen. Die Grünen hatten sich im Bundestag über Jahre dafür stark gemacht. Für die "Aktion Aufschrei -Stoppt den Waffenhandel!" ist das Verbandsklagerecht unerlässlich, da sonst die Auslegung des Gesetzes allein dem politischen Willen der Entscheidungstragenden unterworfen bleibt und gegen erteilte Rüstungsexportgenehmigungen, die mutmaßlich gegen das Gesetz verstoßen, nicht vorgegangen werden kann.

Ampelkoalition uneins über die Regeln für Rüstungsexporte, 14.10.2022, sueddeutsche.de