Schweizer Waffenexporte außer Kontrolle? Zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 29. November 2026

Waffenexport ist nicht nur in Deutschland eine Debatte, sondern auch in anderen Ländern. Als Aktion Aufschrei beobachten wir die Diskussionen, die in anderen Ländern geführt werden. Mal ist das ermutigend, mal ist das auch wenig erfreulich. In der Schweiz, die sich als neutrales Land weder in der EU noch in der NATO engagiert, findet derzeit eine intensive Auseinandersetzung um die Praxis von Rüstungsexporten statt, die ihren Anfang unter anderem in den Rüstungslieferungen in die Ukraine aus Deutschland genommen hat. Deutschland wollte Waffen exportieren, die es in der Schweiz gekauft hatte, was nach den Verträgen, die die Bundeswehr als der Importeur geschlossen hatte, rechtlich nicht möglich war. Die Debatte in der Schweiz mündet nun in eine Volksabstimmung zum Ende des Novembers - wir haben Andreas Weibel von der Gruppe Schweiz ohne Armee gebeten, uns die Hintergründe und Positionen zu erläutern.

Von Andreas Weibel, Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA)

Am 29. November 2026 stimmt die Schweiz an der Urne über eine Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes ab. Die am 19. Dezember 2025 vom Parlament beschlossene Revision soll Rüstungsunternehmen Waffenlieferungen ins Ausland erleichtern. Ein Bündnis1 aus Friedensorganisationen, Hilfswerken und Parteien hat dagegen das Referendum ergriffen. Ein Nein würde die Revision verhindern und die geltenden Regeln erhalten. Die ersten Umfragen deuten auf einen knappen Ausgang hin.

Seit der Jahrtausendwende gehörte die Schweiz zu den Ländern, die pro Kopf am meisten Kriegsmaterial exportierte. In den letzten Jahren haben andere Herstellerstaaten die Schweiz zwar überholt, aber dennoch wird die Ausfuhrstatistik dieses Jahr mit einem Volumen von rund einer Milliarde Euro einen Rekordwert erreichen. Rund 70 Prozent der Exporte fallen auf das Schweizer Tochterunternehmen des deutschen Rheinmetall-Konzerns.

Der lange Streit um Exportverbote
In den 2000er Jahren tauchten mehrfach Handgranaten, Munition, Sturmgewehre und Raketenwerfer Schweizer Hersteller in den Händen von Rebellengruppen in Syrien, Libyen, im Irak und in Jemen auf. Bereits zuvor hatten die Vereinigten Arabischen Emirate eine Lieferung von 40 ausgemusterten Panzerhaubitzen ohne die Zustimmung der Schweiz an Marokko weitergeliefert. Aufgrund des Drucks der Zivilgesellschaft und innerhalb des Parlaments verschärfte die Schweizer Regierung, der Bundesrat, 2008 die Exportbestimmungen, indem er auf Verordnungsstufe erstmals explizite Ausschlusskriterien für die Bewilligung von Kriegsmaterial-Exporten definierte.

In den darauffolgenden Jahren wurden diese Regulierungen wiederholt verändert: Im Zentrum der Debatte stand immer wieder Saudi-Arabien. Das Land war ein lukrativer Abnahmemarkt für die Schweizer Rüstungsindustrie. Wegen schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und der Beteiligung am Jemenkrieg wurden jedoch Kriegsmaterial-Ausfuhren an das Königreich zeitweise nicht bewilligt. 2017 verlangten schlussendlich dreizehn Rüstungsbetriebe in einem Brief an den Bundesrat gemeinsam  Lockerungen der Exportregulierungen.2

Als der Bundesrat 2018 nachgeben wollte, entstand ein Bündnis für die “Korrekturinitiative”. Die Exportkriterien sollten neu im Gesetz anstatt auf Verordnungsstufe verankert werden. Eine Verordnung kann die Regierung selbst ändern; eine Gesetzesänderung muss vom Parlament beschlossen und kann per Referendum (d.h. mit einem Volksentscheid) angefochten werden. 2021 beschloss das Parlament einen Gegenvorschlag, der die Ausschlusskriterien auf Gesetzesstufe festschrieb, worauf das Bündnis seine Initiative zurückzog. Die strengeren Regeln gelten seit Mai 2022.

Bereits kurz nach der russischen Invasion gab es erste Forderungen nach einer radikalen Abschwächung des Kriegsmaterial-Gesetzes. Der Auslöser der Debatten war vor allem, dass die Schweiz anderen Staaten untersagte, früher gelieferte Waffensysteme an die Ukraine weiterzugeben – was neutralitätsrechtlich nicht anders möglich ist. Länder wie Deutschland oder Dänemark reagierten irritiert darauf und kündeten an, künftig die Schweiz bei Rüstungsbeschaffungen nicht mehr berücksichtigen zu wollen.

Es dauerte bis Ende 2025, bis ein Vorschlag3 eine Mehrheit fand: Die „Lösung“ bestand darin, die Exportbestimmungen umfassend zu schwächen, aber einen Passus einzufügen, der Weitergaben an die Ukraine auch zukünftig verhindert.

Was die Revision verändern würde
Erstens würde das Exportverbot wegen der Beteiligung eines Empfängerstaates an bewaffneten Konflikten für eine Ländergruppe gelockert. Betroffen sind die 36 Staaten, darunter Deutschland, die USA und Argentinien. Ausfuhrgesuche sollen grundsätzlich bewilligt werden; Ablehnungen bleiben unter besonderen Voraussetzungen möglich. Der Bundesrat kann diese Länderliste beliebig anpassen. Bei einer neutralitätsrechtlich korrekten Anwendung hätte dieser Passus nur Auswirkungen, wenn es um Bürgerkriege geht.

Zweitens verändert sich die Kontrolle der Weitergabe. Heute verpflichtet eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung den Empfängerstaat, schweizerisches Kriegsmaterial nur mit Zustimmung der Schweiz weiterzugeben. Künftig könnte der Bundesrat solche Erklärungen nur noch in Ausnahmefällen insbesondere „aus neutralitätspolitischen Gründen“ verlangen. Dieser Passus würde dazu führen, dass die Ukraine weiterhin auch auf indirektem Weg keine Waffen aus der Schweiz erhalten würde. Länder wie Saudi-Arabien oder Israel könnten jedoch neu beliefert werden. Alles, was es dafür bräuchte, ist eine Tochterfirma oder ein Zwischenhändler in einem Drittstaat. Kein anderer westlicher Staat kennt eine derart lasche Regelung.

Bei Einzelteilen und Baugruppen für internationale Produktionsketten soll grundsätzlich auf eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung verzichtet werden. Darunter werden alle Bestandteile verstanden, die weniger als die Hälfte des Werts des Endprodukts ausmachen.

Drittens dürfte der Bundesrat bei „außerordentlichen Umständen und zur Wahrung außen- oder sicherheitspolitischer Interessen“ von allen Bewilligungskriterien abweichen. Dies ist eine sehr vage Abweichkompetenz. Aus den Berichten des Bundesrats zur Vorlage geht hervor, dass wirtschaftliche Schwierigkeiten einer Rüstungsfirma auch als “Bedrohung der sicherheitspolitischen Interessen” ausgelegt würden.

Der bisherige Abstimmungskampf
Die Stimmbürger:innen werden ihre Abstimmungsunterlagen zu Beginn des Monats November erhalten. Ab dann können sie ihre Stimme abgeben. Die Umfragen zeigen bisher eine leichte Mehrheit für ein Nein, wobei überdurchschnittlich viele Menschen noch nicht entschieden sind. Medial hat der Abstimmungskampf noch relativ wenig Aufmerksamkeit erhalten, was unter anderem daran liegt, dass gleichzeitig über drei weitere Abstimmungsvorlagen entschieden wird.

Das Referendumskomitee streicht hervor, dass mit dem neuen Gesetz zukünftig Unrechtsstaaten wie Saudi-Arabien, Israel oder Sudan Schweizer Kriegsmaterial erhalten könnten, während ein Staat wie Israel, der sich gegen einen völkerrechtswidrigen Angriff verteidigt, nicht betroffen ist. Bei einer Annahme des Gesetzes steige die Gefahr, dass Schweizer Waffen in den Händen von Terroristen lande. Und es stehe einem neutralen Land, das sich auf eine humanitäre Tradition beruft, grundsätzlich schlecht an, die schwächsten Exportkontrollen der westlichen Welt zu haben. Die Nein-Parole haben die links-grünen Parteien sowie die christliche Kleinpartei EVP gefällt.

Hinter der Ja-Kampagne stehen alle konservativen und liberalen Parteien. Die Ja-Parole der rechtskonservativen SVP steht in einem gewissen Widerspruch zu ihrem traditionell sehr starken Fokus auf einer strikten Neutralität. Angeführt wird die Kampagne vom Industrieverband Swissmem. Er begründet die Revision mit der Verteidigungsfähigkeit: Die Armee brauche eine leistungsfähige heimische Industrie, die allein vom kleinen Binnenmarkt nicht leben könne. Restriktive Exportregeln gefährdeten die Verlässlichkeit gegenüber Kunden. Das deklarierte Werbebudget der Ja-Kampagne ist rund fünf mal höher als dasjenige der Nein-Kampagne.

Das Ergebnis der Abstimmung ist derzeit noch sehr offen. Es wird vor allem darauf ankommen, ob es gelingt, eine breite inhaltliche Debatte zu lancieren oder ob die Stimmbürger:innen primär entlang der Parteiloyalitäten abstimmen werden.

Direkte Demokratie in der Schweiz
Gegen ein Bundesgesetz können 50.000 Stimmberechtigte innerhalb von 100 Tagen nach der amtlichen Veröffentlichung das fakultative Referendum verlangen. Dann entscheidet die Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen. Beim Kriegsmaterialgesetz bedeutet ein Nein deshalb: Die beschlossene Lockerung tritt nicht in Kraft.

Mit einer Volksinitiative können 100.000 Stimmberechtigte innerhalb von 18 Monaten eine Änderung der Bundesverfassung verlangen. Für deren Annahme braucht es das Volksmehr und das Ständemehr, also eine Mehrheit der kantonalen Stimmen. Verfassungsänderungen des Parlaments unterliegen ebenfalls zwingend einer Volksabstimmung. Das Parlament kann einer Initiative einen Gegenentwurf gegenüberstellen. Ein gesetzlicher Gegenvorschlag kann das Initiativkomitee zum Rückzug bewegen, wie bei der Korrekturinitiative. Die Instrumente ermöglichen damit auch Druck auf parlamentarische Verhandlungen.

Ukraine und Schweizer Linke
Die Debatte über den Ukrainekrieg wird in der Schweizer Linken entlang anderer Konfliktlinien geführt als in Deutschland. Es gibt einen breiten Konsens, dass aufgrund der Schweizer Neutralität direkte Waffenlieferungen an die Ukraine ausgeschlossen sind. Gleichzeitig gibt es ausser in einzelnen Splittergruppen keinerlei Verständnis für den illegalen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Putin-Versteher gibt es in der Schweiz quasi nur auf der politischen Rechten.

Die sozialdemokratische Partei verurteilt Russlands Angriff, unterstützt Sanktionen und das ukrainische Selbstverteidigungsrecht. Sie befürwortet eng begrenzte Ausnahmen für die Weitergabe bereits exportierter Schweizer Waffen, lehnt aber eine allgemeine Lockerung der Exportregeln ab.

Die Grünen setzen stärker auf eine militärisch neutrale Schweiz, Diplomatie und wirtschaftlichen Druck. Sie lehnen Waffenhilfe anderer Länder nicht grundsätzlich ab.

Die GSoA verbindet ihren Widerstand gegen Aufrüstung mit Forderungen nach konsequenten Sanktionen gegen Russland, der Verwendung von Oligarchengeldern für den Wiederaufbau und dem Schutz für Kriegsdienstverweigerer. Die GSoA kritisierte bereits seit den Tschetschenien-Kriegen, dass die Verbandelung der Schweizer Rohstoffhandelskonzerne Putin dabei hilft, seinen militaristischen Umbau der russischen Gesellschaft zu finanzieren.

Die radikale Linke ist uneinig: Einige Organisationen unterstützen den ukrainischen Widerstand einschliesslich Waffenhilfe als antiimperialistischen Kampf. Andere verurteilten 2022 zwar die Invasion, betonten zugleich aber stark die Mitverantwortung von NATO und USA.


[1] https://kriegsmaterial-referendum.ch/

[2]  Andreas Weibel, Jahrzehntelanges bürgerliches Powerplay für Saudi-Arabien, GSoA, 01.08.2024 Quelle öffnen

[3] Bundesversammlung, Änderung des KMG vom 19.12.2025, Schlussabstimmungstext, Art. 18, 22a und 22b Quelle öffnen