Aktivitäten und Erfolge

Aktivitäten und Erfolge

"Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!" ist mit vielfältigen Mitteln aktiv, um auf eine andere Rüstungsexportpolitik hinzuwirken und über das Thema aufzuklären.

Wir stellen Information bereit, organisieren Aktionstage, um unseren Protest auf die Straße zu tragen, veröffentlichen Pressemitteilungen zu aktuellen Fällen, sammeln Unterschriften und diskutieren mit Abgeordneten.

Zudem arbeiten wir mit Journalist*innen und Filmschaffenden zusammen, um eine breite Öffentlichkeit für das Thema zu erreichen und wir erstatten zusammen mit unserem Rechtsanwalt Strafanzeigen gegen Rüstungsunternehmen, wenn Verdacht auf illegale Rüstungsexporte besteht.  

Wir haben den 26.2. zu unserem jährlichen Aktionstag erklärt. Das Datum bezieht sich auf unsere Forderung in den Artikel 26, Absatz 2 des Grundgesetzes ein grundsätzliches Verbot von Kriegswaffen- und Rüstungsexporten aufzunehmen. Jedes Jahr findet an diesem Tag eine bildstarke Protest- und Kunstaktion in Berlin statt. Zeitgleich protestieren unsere Bündnisorganisationen denzentral an verschiedenen Orten. 

Dieses Jahr stand der Aktionstag unter dem Motto "Rüstungsexporte können tödlich sein. Deutschland braucht endlich ein Rüstungsexportkontrollgesetz".

Dazu unsere Pressemitteilung vom 26.02.2021

Im Dezember 2022 hat "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!" zusammen mit weiteren Organisationen einen Offenen Brief an die Mitglieder des Bundessicherheitsrates (BSR) und die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP zum geplanten Rüstungsexportkontrollgesetz initiiert.

Im Frühjahr 2022 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erstmals zivilgesellschaftliche Akteure sowie Vertreter:innen der Rüstungsindustrie und Gewerkschaften zu Fachgesprächen zu den Erwartungen an das Gesetz eingeladen. Am 13. Oktober 2022 legte das BMWK dann Eckpunkte zum Gesetz vor. Am 29. und 30. November fanden erneut Fachgespräche dazu statt.

Da die Eckpunkte viele Schwach-und Leerstellen aufweisen, wird befürchtet, dass die Rüstungsexporte nicht zurückgehen werden und keine wirksame parlamentarische und öffentliche Kontrolle der exekutiv verantworteten Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern geschaffen wird. 

Daher wendeten sich 28 Organisationen an die Mitglieder der Bundesregierung und der Regierungsparteien und forderten diese nachdrücklich auf, sich für deutliche Verschärfungen und ein Verbandsklagerecht einzusetzen.

Dazu die Pressemitteilunng am 14.12.2022

Zusammen mit unserem Rechtsanwalt Holger Rothbauer stellen wir Strafanzeigen gegen Rüstungsunternehmen, wenn Verdacht auf illegale Waffenexporte besteht. In bisher zwei Fällen führten diese Strafanzeigen zu Verurteilungen durch die zuständigen Gerichte.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 30.04.2021 Heckler & Koch zu einer Strafzahlung von mehr als drei Millionen Euro wegen illegaler Kleinwaffenexporte nach Mexiko verurteilt. Zudem stellte das Gericht fest, dass Endverbleibserklärungen nicht Teil von Exportgenehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz sind. Der BGH verwarf damit die Revision der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten und bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Stuttgart weitgehend. Dazu unsere Pressemitteilung vom 30.04.2021

Aufgrund der Strafanzeige der Sprecher*innen der "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!" gegen den Kleinwaffenhersteller Heckler & Koch (H&K) wegen des Verdachts illegaler Exporte von Sturmgewehren nach Mexiko hatte die Staatsanwalt Stuttgart Ermittlungen aufgenommen, die im Februar 2019 zu einer Verurteilung durch das Landgericht Stuttgart führten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Genehmigung für den Export von rund 4.500 Sturmgewehren nach Mexiko mit bewusst falschen Dokumenten erschlichen worden war. Dabei handelte es sich um sogenannte Endverbleibserklärungen. Mit ihnen wird gegenüber den deutschen Genehmigungsbehörden dokumentiert, wo die exportierten Waffen dauerhaft eingesetzt werden sollen. Die tatsächlichen Empfänger - mexikanische Unruheprovinzen und Polizeikräfte, denen schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden - tauchten in diesen Dokumenten nicht auf.

Das Gericht verurteilte zwei Mitarbeiter*innen von Heckler & Koch zu Bewährungsstrafen und das Unternehmen zu einer Strafzahlung in Höhe des Umsatzes des illegalen Geschäft von 3,7 Mio. Euro. Dazu unsere Pressemitteilung vom 21.02.2019

Gegen dieses Urteil legten alle Beteiligten- die Staatsanwaltschaft sowie die verurteilten Personen und das Unternehmen Heckler und Koch selbst- Revision ein. Der Fall landete vor dem Bundesgerichtshof und wurde am 30.04.2021 abschließend entschieden.

Am 1.Juli 2021 verurteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe den Kleinwaffenhersteller SIG Sauer zu einer Strafzahlung in Höhe von rund 11 Mio. Euro wegen illegaler Waffenlieferungen nach Kolumbien und bestätigte damit weitgehend das Urteil des Landgerichts Kiel. Die Summe entspricht dem Umsatz des gesamten illegalen Geschäfts. Dazu unsere Pressemitteilung vom 01.07.2021.

Angestoßen wurden die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und die darauf folgenden Gerichtsverfahren durch eine Strafanzeige der Sprecher*innen der "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!". im Jahr 2014 gegen SIG Sauer wegen des Verdachts illegaler Kleinwaffenexporte nach Kolumbien. Das Landgericht Kiel verurteilte am 3. April 2019 die Verantwortlichen des Unternehmens wegen illegaler Exporte von 38.000 Pistolen nach Kolumbien zu Bewährungsstrafen und das Unternehmen zu einer Strafzahlung in Höhe von rund 7,4 Mio. Euro. Dazu unsere Pressemitteilung vom 03.04.2019

SIG Sauer legte daraufhin Revision gegen Einziehung des Verkaufserlöses aus dem Geschäft ein. Am 6.5.2021 verhandelte erstmals der BGH das Revisionsverfahren, das am 1.Juli 2021 abgeschlossen wurde. Dazu unsere Pressemitteilung vom 04.05.2021.

Am 30. April 2020 hat die "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!" über ihren Rechtsanwalt Holger Rothbauer erneut Strafanzeige gegen den Kleinwaffenhersteller SIG Sauer gestellt. Dieses Mal wegen illegaler Waffenlieferungen nach Mexiko, Nicaragua sowie erneut Kolumbien. Es besteht der Verdacht des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie des wiederholten gewerbs- und bandenmäßigen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Dazu unsere Pressemitteilung vom 12.06.2020

Im September 2019 hat "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!" erstmals einen Offenen Brief an die Mitglieder des Bundessicherheitsrates (BSR) initiiert. Anlass war der Rüstungsexportstopp nach Saudi-Arabien, der stets nur um ein halbes Jahr verlängert wurde und nur für Saudi-Arabien gilt. Wir haben uns mit knapp 60 nationalen und internationalen Organisationen dafür ausgesprochen, dass der Exportstopp zeitlich nicht befristet wird und auf alle Länder der Militärkoalition, die im Jemen Krieg führt, ausgeweitet wird- wie z.B. die Vereinigten Arabischen Emirate und Ägypten.

Im März 2020 haben wir diesen Offenen Brief ein zweites Mal aufgelegt, da der Exportstopp nach Saudi-Arabien erneut auslief. Auch dieses Mal konnten wir zahlreiche Organisationen unter einer gemeinsamen Forderung versammeln. Die Bundesregieung verlängerte den Exportstopp nach Saudi-Arabien um neun Monate bis Ende des Jahres 2020, jedoch erneut nur für dieses Land der Jemenkriegskoalition.

Im Dezember 2020 entschied die Bundesregierung dann, dass der Rüstungsexportstopp nach Saudi-Arabien erneut verlängert wird, dieses Mal um ein Jahr, bis Ende des Jahres 2021, wiederum nur für dieses Land. Dazu unsere Pressemitteilung vom 11.12.2020.

2014 hat "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!" 95.000 Unterschriften für ihre Petition mit der Forderung nach einem grundsätzlichen Rüstungsexportverbot gesammelt und der damaligen Bundestagsvizepräisentin übergeben.

Daraufhin wurde am 23. März 2015 "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!", verteten durch die Sprecherin Christine Hoffmann und den Rechtsanwalt Holger Rohtbauer vom Petitionsausschuss des Bundestages angehört. Die Anhörung und Erörterung widmete sich der Petitionsforderung nach einem grundsätzlichen Rüstungsexportverbot und der Aufnahme dieser Formulierung in Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes. Besonders an der Anhörung war, dass erstmals ein Bundesminister in den Petitionsausschuss zur Beratung geladen wurde und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), federführend für Rüstungsexporte an der Sitzung teilnahm.

Rede von Christine Hoffmann im Petitionsausschuss, 23.03.2015

 

Weitere Aktionen finden Sie im Aktionsarchiv.