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ECCHR: Klage gegen deutsche Rüstungsexporte nach Israel

Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) hat Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Ziel ist es, die von der deutschen Regierung erteilten Exportgenehmigungen für Waffenlieferungen nach Israel aufzuheben.

Symbolbild; Bild: WilliamCho/pixabay

Wie das ECCHR mitteilt, wird es dabei von dem Palestinian Center for Human Rights (PCHR) in Gaza, dem Al Mezan Center for Human Rights in Gaza und der Menschenrechtsorganisation Al Haq aus Ramallah unterstützt. Die Klage werde im Namen von fünf im Gazastreifen lebenden Palästinensern eingereicht, deren Familienangehörige bei israelischen Raketenangriffen getötet wurden.

Die Kläger führen laut ECCHR in der Klage aus, warum es Grund zu der Annahme gibt, dass Deutschland seine nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz geforderten völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommt und diese verletzt. Insbesondere machen sie Verstöße gegen die Gemeinsame europäische Rüstungskontrolle, den Vertrag über den Waffenhandel, die Völkermordkonvention, die Genfer Konventionen und die Menschenrechte durch die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für von Israel beantragte Kriegswaffen geltend. Bei diesen Rechtsverletzungen würden Kriegswaffen derselben Kategorie, für die Deutschland Genehmigungen erteilt, zur Tötung, Vertreibung und Zerstörung von Zivilist*innen und ziviler Infrastruktur in Gaza sowie zur Kontrolle und Einschränkung der Einfuhr und der Verteilung humanitärer Hilfe eingesetzt.