B90/Grüne

Antworten der Grünen auf die Wahlprüfsteine der "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!" zu der zu erwartenden Rüstungsexportpolitik der Partei nach der Bundestagswahl.

In Kapitel 6 „International Zusammenarbeiten“ unter dem Stichwort „Wir schützen Geflüchtete“ heißt es unter der Überschrift „Fluchtursachen strukturell angehen“ (ab S. 243):

„[W]ir [rücken] die strukturellen Ursachen von Flucht und Vertreibung und unsere dahin gehende Verantwortung ins Zentrum unserer Politik. Denn viele politische Entscheidungen, die wir in Deutschland und Europa treffen haben direkte Auswirkungen auf die Lebensbedingungen in anderen Weltregionen. Wir machen uns deshalb stark für zivile Krisenpräven­tion und wollen mit einer restriktiven Ausfuhrkontrolle europäische Rüstungsexporte an Diktaturen, menschenrechtsverachtende Regime und in Kriegsgebiete beenden.“

Ebenfalls in Kapitel 6 unter dem Stichwort „Wir treten ein für Frieden und Sicherheit“ heißt es unter der Überschrift “Keine deutschen Waffen in Kriegsgebiete und Diktaturen“ (S.250):

„Exporte von Waffen und Rüstungsgütern an Diktaturen, menschen­rechtsverachtende Regime und in Kriegsgebiete verbieten sich. Für die Reduktion von europäischen Rüstungsexporten wollen wir eine gemeinsame restriktive Rüstungsexportkontrolle der EU mit einklag­baren strengen Regeln und Sanktionsmöglichkeiten. Kooperationen mit dem Sicherheitssektor anderer Staaten müssen an die Einhaltung demokratischer, rechtsstaatlicher und menschenrechtlicher Kriterien geknüpft werden. Für Deutschland werden wir ein Rüstungsexport­kontrollgesetz vorlegen, ein Verbandsklagerecht bei Verstößen gegen das neue Gesetz einführen und für eine wirksame Endverbleibskont­rolle sorgen. Hermesbürgschaften für Rüstungsexporte darf es nicht geben.“

Ebenfalls in Kapitel 6 unter dem Stichwort „Wir treten ein für Frieden und Sicherheit“ heißt es unter der Überschrift „Europas Sicherheit gemeinsam gestalten“ (S.254):

„Gemeinsam mit den internationalen Partnern muss die Europäische Union ihrer Verantwortung für die eigene Sicherheit und Verteidigung gerecht werden. Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspoli­tik (GSVP) setzt eine gemeinsame EU-Außenpolitik voraus. Wir wollen eine EU-Sicherheitsunion etablieren mit einer starken parlamentari­schen Kontrolle und einer gemeinsamen restriktiven Rüstungsexport­politik mit strengen Regeln und einklagbaren Sanktionsmöglichkeiten.“ (eigene Hervorhebungen)

Hinweis zu der Forderung nach „einklagbaren Sanktionsmöglichkeiten“: Die europäische Rüstungsexportkontrolle ist der Teil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Der Europäische Gerichtshof ist nicht befugt über, im Rahmen dieser, getroffene Entscheidungen zu urteilen. Entsprechend stellt sich die Frage, wie die Sanktionsmöglichkeiten eingeklagt werden können sollen.

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