27.2. - Aktionstag der "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!"
27.2. - Aktionstag der Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!
Bei der interaktiven Kunstaktion „Deutschlands größte Waffenkammer“ wurde am 27. Februar 2022 auf einer riesigen Videoleinwand ein „Röntgenbild“ des Reichstagsgebäudes gezeigt. Hinter den Fassaden des Gebäudes wurde dadurch eine Waffenkammer sichtbar. Sie steht symbolisch für die Rüstungsexportgenehmigungen der Bundesregierung. Mittels Augmented-Reality wurden Aktivist*innen und Passant*innen als Skelette in das „tödliche Geschäft“ integriert.
Völkerrecht muss Maßstab der Rüstungsexporte sein
Die Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ fordert die Bundesregierung auf, die Achtung des Völkerrechts und der Menschenrechte zum uneingeschränkten Maßstab auch ihrer Rüstungsexportpolitik zu machen und ein effektives Rüstungsexportkontrollgesetz auf den Weg zu bringen. Milliardenschwere Rüstungsexporte in Länder, die diese verletzen, müssen der Vergangenheit angehören.
Ägypten, die Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) brechen das Waffenembargo gegen Libyen. Die VAE und Saudi-Arabien verstoßen massiv gegen das humanitäre Völkerrecht im Jemen. Die Türkei verletzt unentwegt die territoriale Integrität Syriens und des Irak und trotzdem bekommen alle diese Länder Waffen aus Deutschland. Wie kann das sein?
„Wir fordern seit Jahren mehr Transparenz und eine wirklich wirksame Kontrolle der deutschen Rüstungsexportpolitik. Nun durchleuchten wir den Deutschen Bundestag als Symbol des Regierungshandelns und zum Vorschein kommt ein riesiges Waffenlager mit Deutschlands meist verkauften Rüstungsgütern. Solchen Rüstungsgeschäften soll gesetzlich ein Riegel vorgeschoben werden,“ erklärt Christine Hoffmann, pax christi – Generalsekretärin und Sprecherin der Kampagne die Kunst- und Protestaktion Deutschlands größte Waffenkammer.
Genehmigungen müssen juristisch überprüfbar sein
Mit Blick auf das erste Fachgespräch des Bundeswirtschaftsministeriums zum geplanten Rüstungsexportkontrollgesetz Ende März und vor dem Hintergrund, dass die neue Bundesregierung selbst den unzureichenden Exportstopp der Vorgängerregierung nach Saudi-Arabien nicht verlängert hat, fügt Hoffmann hinzu: „Unerlässlich für die Wirksamkeit des Gesetzes sind eine Begründungspflicht und ein Verbandsklagerecht. Die Rüstungsexportgenehmigungen der Bundesregierung müssen juristisch überprüft werden können. Nur so kann tatsächliche Kontrolle ausgeübt werden.“
Deutschland profitiert vom Krieg
„Die Waffenkammer repräsentiert auch die Beteiligungen des Bundes an den zwei deutschen Rüstungsunternehmen Airbus und Hensoldt“, ergänzt Vincenzo Petracca, Mitglied der AGDF und neuer Kampagnensprecher. „Es ist kaum zu ertragen, dass der deutsche Staatshaushalt profitiert, wenn Saudi-Arabiens Kampfflugzeuge mit Ersatzteilen versorgt werden, damit sie weiterhin Ziele im Jemen bombardieren können. Oder wenn die südafrikanische Tochter von Hensoldt türkische Drohnen mit Zielerfassungssystemen ausrüstet, die völkerrechtswidrig in Syrien und im Irak eingesetzt werden.
Die Pressemitteilung dazu hier.