Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen

Nationale Gesetze

Informationspflichten der Bundesregierung zu Rüstungsexporten

Internationale Verträge

(Hier kann die Liste der Unterzeichnerstaaten eingesehen werden.)

Genehmigungsverfahren

Die Entscheidung über Rüstungsexporte trifft allein die Bundesregierung. Der Bundestag und Bundesrat haben keine Mitsprache bei den Genehmigungsverfahren.Über den Export von Kriegswaffen entscheidet das Bundeswirtschaftsminsiterium, bei sogenannten Sonstigen Rüstungsgütern das Bundesausfuhramt (BAFA), das dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellt ist. Bei kritischen Exporten von Kriegswaffen oder Sonstigen Rüstungsgütern entscheidet der geheim tagende Bundessicherheitsrat (BSR). Er setzt sich aus folgenden Mitgliedern der Bundesregierung zusammen:

  •     BundeskanzlerIn
  •     ChefIn des Bundeskanzleramts
  •     BundesministerIn des Auswärtigen
  •     BundesministerIn des Inneren
  •     BundesministerIn für Justiz und Verbraucherschutz
  •     BundesministerIn der Finanzen
  •     BundesministerIn für Wirtschaft
  •     BundesministerIn der Verteidigung
  •     BundesministerIn für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

 

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