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ECCHR: umfangreicher Bericht zu Waffenexporten von Deutschland nach Israel

Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), eine Menschenrechtsorganisation aus Berlin, hat einen Bericht zu den Rüstungsexporten aus Deutschland nach Israel für die Jahre 2023 bis 2026 vorgelegt.

Das ECCHR beobachtet seit Jahren die deutsche Rüstungsexportpraxis und versucht, mit juristischen Mitteln gegen Verstöße gegen deutsches und internationales Recht vorzugehen. Seit 2024 unterstütz das ECCHR rechtliche Schritte von Palästinenser:innen gegen deutsche Rüstungsexporte nach Israel.

Wie das ECCHR nun in einer Pressemitteilung erklärt, hat Deutschland trotz zahlreicher internationaler Warnungen und umfangreicher Dokumentation schwerster Verbrechen in Gaza seine Rüstungsexporte nach Israel in den Jahren 2023 bis 2026 kontinuierlich fortgesetzt. Das zeige der ECCHR-Bericht „Arming International Crimes – Germany's Continuing Arms Exports to Israel, 2023–2026“, der zum Auftakt der neuen Anhörungsrunde im Verfahren Nicaragua gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag erschien. Dieser wertet laut ECCHR amtliche Genehmigungszahlen, parlamentarische Auskünfte und israelische Importdaten aus.

Dabei habe sich gezeigt, dass nach den IGH-Verhandlungen 2024 die deutschen Rüstungsexportgenehmigungen gestiegen seien und dass diese überwiegend nicht die Schutz- oder Ausbildungsgüter betroffen hätten, auf die sich Deutschland vor Gericht berufen habe. So seien 2024 auf Schutzausrüstung lediglich 106.000 Euro von insgesamt 163,8 Millionen Euro – rund 0,065 Prozent – entfallen. Für 2025 dokumentiere der Bericht Genehmigungen für Panzer- und gepanzerte Fahrzeugteile im Wert von über 110 Millionen Euro. Bauteile dieser Art seien bei völkerrechtswidrigen israelischen Militäroperationen in Gaza und im Libanon eingesetzt worden, so das ECCHR.

Besonders deutlich werde der Widerspruch im April 2024. Damals habe die Bundesregierung vor dem IGH auf strenge Einzelfallprüfungen, stark gesunkene Genehmigungswerte und einen geringen Anteil an Kriegswaffen im engeren Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes verwiesen. Der IGH habe daraufhin unter den damaligen Umständen keine vorläufigen Maßnahmen gegen Deutschland angeordnet. Eine allgemeine Billigung deutscher Rüstungsexporte sei damit allerdings nicht verbunden gewesen. Vielmehr habe der IGH ausdrücklich an die Pflichten von waffenliefernden Staaten, Risiken von Verstößen gegen die Genozidkonvention und die Genfer Konventionen zu vermeiden, erinnert.

Nach Einschätzung des ECCHR verstößt die deutsche Genehmigungspraxis gegen internationales, europäisches und deutsches Rüstungsexportrecht. Der Waffenhandelsvertrag (Arms Trade Treaty, ATT) und der Gemeinsame Standpunkt der EU zu Rüstungsexporten (2008/944/GASP) verlangen ihm zufolge die Versagung von Genehmigungen, sobald ein eindeutiges Risiko besteht, dass die Güter zu schweren Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht beitragen. Die Genozidkonvention verpflichte Staaten darüber hinaus zum Handeln, sobald sie von einem ernsthaften Genozidrisiko wissen oder wissen müssten – ein abschließendes Genozidurteil sei dafür nicht erforderlich.

Das ECCHR fordert die Bundesregierung auf, Rüstungsexporte nach Israel zu stoppen, soweit die Güter zur Begehung oder Erleichterung internationaler Verbrechen beitragen können – wie aktuell in Gaza oder im Libanon. Entsprechende Neugenehmigungen müssten verweigert, bestehende Genehmigungen überprüft und, wo rechtlich geboten, widerrufen werden.