11.05.2018 - Illegale Exporte nach Mexiko

Pressemitteilung

Stuttgart/Freiburg/Tübingen, den 11. Mai 2018

Illegale Exporte nach Mexiko

Beginn des Heckler & Koch-Strafprozesses in Stuttgart

Am kommenden Dienstag, den 15. Mai 2018, beginnt vor dem Landgericht Stuttgart mehr als acht Jahre nach Erstattung der Strafanzeige durch Jürgen Grässlin und Holger Rothbauer der Prozess gegen Heckler-&-Koch-Verantwortliche wegen illegaler Exporte von G36-Sturmgewehren nach Mexiko. Der Vorwurf: Von 2006 bis 2009 sollen tausende G36 sowie Zubehörteile wissentlich in mexikanische Bundesstaaten geliefert worden sein, für die keine Exportgenehmigungen existierten.

„Im GLOBAL NET – STOP THE ARMS TRADE werden wir von allen Prozesstagen in mehreren Sprachen berichten“, kündigt Jürgen Grässlin, Vorsitzender des RüstungsInformationsBüros und Bundessprecher der DFG-VK, an. „Somit können Interessierte weltweit den Prozessverlauf am Stuttgart Landgericht verfolgen. Ich wünsche mir, dass das weltweit wahrgenommene Signal im Falle erwiesener Schuld lautet: Wer illegal Tötungsmaschinen in ein Krisengebiet ausführt und damit die Ermordung Unschuldiger mitverantwortet, der wird gemäß Kriegswaffenkontroll- und Außenwirtschaftsgesetz mit langjähriger Haft bestraft“, so der Anzeigeerstatter.

Der Tübinger Rechtsanwalt Holger Rothbauer, selbst Anzeigeerstatter und anwaltlicher Vertreter des früheren H & K-Mitarbeiters, dessen Aussage das Verfahren im April 2010 in Gang gebracht hatte, ergänzt: „Der Sachverhalt der illegalen Kriegswaffenexporte nach Mexiko, wie ihn die Anklage der Staatsanwaltschaft mit 16 Verbrechenstatbeständen des besonders schweren, gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz beschreibt, steht richtigerweise und unbestreitbar fest. Das bedeutet, dass es bei Mindeststrafen pro Einzeltat von einem Jahr Freiheitsstrafe insbesondere beim früheren Exportbeauftragten von H & K und früheren Landgerichtspräsidenten Peter B. mit 12 Verbrechenstatbeständen bei aller juristischen Strafzumessungskunst unmöglich für das Landgericht ist, im „Namen des Volkes“ und der Opfer eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann, auszusprechen.“

„Anlässlich des Prozessbeginns gilt es auch auf die fatalen Folgen hinzuweisen, die die exportierten Gewehre im Empfängerland hervorrufen“, fordert Carola Hausotter. „In der Nacht vom 26. auf den 27. September 2014 starben im mexikanischen Bundesstaat Guerrero sechs Menschen, als Studenten der Lehramtsuniversität Ayotzinapa von Polizeikräften und weiteren bewaffneten Gruppen angegriffen wurden. 43 Studenten fielen der Praxis des Verschwindenlassens zum Opfer; ihr Fall ist bis heute nicht aufgeklärt. Bei dem Angriff wurden von den Sicherheitskräften nachweislich G36 Schnellfeuergewehre aus deutscher Herstellung eingesetzt, die gemäß der offiziellen Genehmigungen nie nach Guerrero hätten gelangen dürfen. In dem Prozess wird geklärt, inwieweit gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen wurde. Damit wäre auch die direkte Mitverantwortung von Heckler & Koch erwiesen“, so die Koordinatorin der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko.

Dabei gilt es auch die Bundesregierung sowie die Genehmigungsbehörden in die Verantwortung zu nehmen. „Offensichtliche Gründe wie zunehmende Gewalt, Menschenrechtsverletzungen sowie Korruption und Straflosigkeit hätten dafür gesprochen, überhaupt keine Waffen nach Mexiko zu liefern. Der Versuch der Bundesregierung, den Endverbleib auf bestimmte Bundesstaaten innerhalb Mexikos zu begrenzen, war von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Schließlich ist erwiesen, dass Waffen nicht einmal vor Staatsgrenzen Halt machen – geschweige denn vor Grenzen von Bundesstaaten“, stellt Charlotte Kehne fest. „Der Fall Ayotzinapa ist ein Beispiel, das uns auf tragische Weise zeigt, wie einfach Kleinwaffen zu anderen als den vorgesehenen Empfängerinnen und Empfängern gelangen. Kleinwaffen wandern – deshalb hilft nur ein striktes Kleinwaffenexportverbot!“, fordert die Referentin für Rüstungsexportkontrolle bei Ohne Rüstung Leben.

Wir fühlen uns den vielen Opfern dieser skrupellosen Geschäftspraxis sowie skandalösen Exportpolitik und ihren Angehörigen verbunden und möchten ihrer am 15. Mai 2018 gedenken. Vor Prozessbeginn wird eine Mahnwache vor dem Stuttgarter Landgericht stattfinden (Urbanstraße 20, 70182 Stuttgart, 8:00 bis 9:00 Uhr). Wir rufen die Öffentlichkeit dazu auf, an dieser teilzunehmen.

Kontakt:

  • Jürgen Grässlin, RIB e.V., DFG-VK, Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!, Kritische Aktionär*innen H&K, Mob.: 0170-6113759, jg@rib-ev.de, www.gn-stat.org, www.rib-ev.de
  • Holger Rothbauer, DEHR-Anwälte Tübingen, Tel.: 07071-1504949, Mob.: 0173-6577693
  • Carola Hausotter, Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko, Mob.: 0177-9332320, office@mexiko-koordination.de, www.mexiko-koordination.de
  • Charlotte Kehne, Ohne Rüstung Leben, Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!, Tel.: 0711-62039372, Mob.: 0162-5784235, orl-kehne@gaia.de, www.ohne-ruestung-leben.de

Interviews während der Mahnwache am 15. Mai 2018 zwischen 8:00 und 9:00 Uhr vor dem Landgericht Stuttgart, Urbanstraße 20, 70182 Stuttgart.