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Aktueller Menschenrechtsbericht erschienen

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat seinen aktuellen Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorgelegt. Darin betrachtet es auch die aktuelle Rüstungsexportpolitik der deutschen Bundesregierung.

Am 1. Dezember veröffentlichte das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen inzwischen fünften Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland, in dem es den Zeitraum von Juli 2019 bis Juni 2020 untersuchte. Die Schwerpunktthemen darin sind in diesem Jahr unter anderem menschenrechtliche Fragen im Kontext der Coronapandemie, die Abschiebung kranker Menschen und die berufliche Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderungen.

Allerdings beschäftigt sich der Bericht auch mit Entwicklungen von Berichtsthemen der Vorjahre – darunter auch mit den deutschen Rüstungsexporten (S. 128 ff), die 2018 Schwerpunktthema waren. Damals untersuchte das Institut am Beispiel von Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten, ob die Exportpolitik der Bundesregierung den eigenen „Politischen Grundsätzen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ entspricht. In seinem diesjährigen Bericht betrachtet das Institut die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich und kommt zu folgendem Schluss:

„Insgesamt legen die zugänglichen Informationen zu deutschen Rüstungsexportgenehmigungen auch in diesem Berichtszeitraum [Juli 2019 – Juni 2020] nahe, dass die Bestimmungen zu Menschenrechtslage und Einhaltung des humanitären Völkerrechts aus den ‚Politischen Grundsätzen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern‘ weder bei den genehmigten Ausfuhren an Staaten in der Militärkoalition noch bei der temporären Zurückhaltung genehmigter Ausfuhren in diese Staaten eine handlungsleitende Rolle gespielt haben.“