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BICC: Kleinwaffengrundsätze ins Rüstungsexportkontrollgesetz

Experten des Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC) machen der Bundesregierung in einem neuen Policy Brief Vorschläge, wie sie die Kontrolle und Nichtverbreitung von Klein- und Leichtwaffen effektiver gestalten kann.

Bild: pixabay

Dazu muss den Autoren zufolge der gesamte Produktzyklus von Klein- und Leichtwaffen (small arms and light weapons; SALW) einbezogen werden – von deren Herstellung bis zu ihrer Vernichtung. Ein wichtiger Schritt sei es, die bestehenden Kleinwaffengrundsätze in ein rechtlich verbindliches Rüstungsexportkontrollgesetz zu integrieren. Die Gründung und der Erwerb ausländischer Rüstungsunternehmen für SALW für deutsche Staatsbürger sollte zudem gesetzlich untersagt werden. Gleiches gelte für die Ausfuhr von Komponenten und Herstellungstechnologie für SALW an Drittstaaten.

Auch empfehlen die Autoren, Ausfuhrgenehmigungen für SALW an Drittländer oder nichtstaatliche Akteure gesetzlich zu verbieten. Ausfuhrgenehmigungen für Klein- und Leichtwaffen sollten ohne Ausnahme überdies nur dann erteilt werden, wenn der Empfänger Vor-Ort-Kontrollen akzeptiere. Verstöße gegen die Endverbleibserklärung sollten zu einem Verbot aller Rüstungsexporte an unzuverlässige Empfänger führen. Mit den Vor-Ort-Kontrollen sollte man zudem überprüfen, ob die Empfangsseite die Verpflichtung, alte Waffenbestände nach Neulieferungen zu vernichten, auch wirklich einhalte.

Den gesamten Text finden Sie hier:
Kleinwaffengrundsätze in einem Rüstungsexportkontrollgesetz verankern! Den kompletten Produktzyklus von Kleinwaffen von Produktion bis Vernichtung einbeziehen, BICC Policy Brief, 1/2022, bicc.de

Weitere Informationen:
Empfehlungen an die neue Bundesregierung \ Kleinwaffengrundsätze in einem Rüstungsexportkontrollgesetz verankern!, bicc.de, Pressemitteilung, 26.01.2022