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Bundesregierung vereinfacht Rüstungsexporte in Golfstaaten und Ukraine

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) haben eine neue Allgemeine Genehmigung (AGG) zur Vereinfachung von bestimmten Rüstungsexporten in die Golfregion und in die Ukraine in Kraft gesetzt.

Bild: pixabay

Das teilen das BMWE und das BAFA in Pressemitteilungen mit. Konkret betreffe diese AGG (AGG 48) die Lieferung von Rüstungsgütern zur Luft- und Seeverteidigung nach Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, in die Vereinigten Arabischen Emirate sowie in die Ukraine. Durch diese AGG können Exporteure bestimmte Rüstungsgüter in die besagten Länder liefern, ohne vorher beim BAFA einen Ausfuhrantrag stellen zu müssen.

Gründe für die AGG 48 sind laut Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche die wahllosen Angriffe des Irans auf die Golfstaaten und der Bedarf der Ukraine zur militärischen Unterstützung.

Die AGG 48 ist zeitlich befristet und gilt vom 20. März 2026 bis zum 15. September 2026.