Das teilen das BMWE und das BAFA in Pressemitteilungen mit. Konkret betreffe diese AGG (AGG 48) die Lieferung von Rüstungsgütern zur Luft- und Seeverteidigung nach Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, in die Vereinigten Arabischen Emirate sowie in die Ukraine. Durch diese AGG können Exporteure bestimmte Rüstungsgüter in die besagten Länder liefern, ohne vorher beim BAFA einen Ausfuhrantrag stellen zu müssen.
Gründe für die AGG 48 sind laut Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche die wahllosen Angriffe des Irans auf die Golfstaaten und der Bedarf der Ukraine zur militärischen Unterstützung.
Die AGG 48 ist zeitlich befristet und gilt vom 20. März 2026 bis zum 15. September 2026.
- Ausfuhrkontrolle: Bundesregierung vereinfacht Ausfuhr von bestimmten Rüstungsgütern an die Golfstaaten und die Ukraine, bafa.de, 20.03.2026
- Bundesregierung vereinfacht Ausfuhr von bestimmten Rüstungsgütern an die Golfstaaten und die Ukraine Befristete Allgemeingenehmigung ermöglicht schnelle Lieferung von Gütern der Luft- und maritimen Verteidigung, bundeswirtschaftsministerium.de, 20.03.2026
