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Drittländer: Verwaltungsgericht bestätigt Exportverbot von Kleinwaffen

Das Verwaltungsgericht in Berlin hat ein von der Bundesregierung verfügtes Verbot, Kleinwaffen nach Südkorea, Indonesien und Singapur zu exportieren, bekräftigt. Geklagt dagegen hat Medienberichten zufolge Heckler & Koch.

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Das Verwaltungsgericht in Berlin hat ein von der Bundesregierung verfügtes Verbot, Kleinwaffen zu exportieren, bekräftigt. Geklagt dagegen hat Medienberichten zufolge die schwäbische Waffenschmiede Heckler & Koch. Der Grund: Die Bundesregierung hatte im Jahr 2019 Exporte von Maschinenpistolen und -gewehren sowie von Sturmgewehren der Firma nach Südkorea, Indonesien und Singapur nicht genehmigt.

Die Bundesregierung hat dem Gericht zufolge ihre Ablehnung damals damit begründet, dass sie die politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern geändert habe. Exporte von Kleinwaffen in Drittländer sollen demnach grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden. Laut dem Berliner Verwaltungsgericht, das die Klage des Waffenherstellers abwies, kann die Bundesregierung sich durch die Aufstellung solcher Grundsätze eigene Maßstäbe für Exportgenehmigungen auferlegen und ihre bisherige Praxis auch ändern. Die Verschärfung der Praxis beruhe auf der nachvollziehbaren Erwägung, dass in internen und grenzüberschreitenden Konflikten die weitaus meisten Menschen durch den Einsatz sogenannter Kleinwaffen verletzt oder getötet würden, so das Gericht. Grundrechte der Klägerin seien durch die Ablehnungen nicht verletzt.