In die neue Version wurde nun in Kriterium 1 (Einhaltung internationaler Verpflichtungen) der Internationale Waffenhandelsvertrag (Arms Trade Treaty; ATT) integriert. Außerdem wurde das Kriterium „geschlechtsspezifische Gewalt“ und „Gewalt gegen Frauen und Kinder“ (das aus dem ATT stammt) in Kriterium 2 (Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht) aufgenommen.
Die aktualisierte Fassung ist auf der Website der EU zu finden: