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EU hat Regeln für Rüstungsexporte überarbeitet

Die EU hat ihren gemeinsamen Standpunkt zu Rüstungsexporten überarbeitet. Seit Mitte April 2025 ist die neue Fassung in Kraft.

Bild: Capri23auto/Pixabay

In die neue Version wurde nun in Kriterium 1 (Einhaltung internationaler Verpflichtungen) der Internationale Waffenhandelsvertrag (Arms Trade Treaty; ATT) integriert. Außerdem wurde das Kriterium „geschlechtsspezifische Gewalt“ und „Gewalt gegen Frauen und Kinder“ (das aus dem ATT stammt) in Kriterium 2 (Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht) aufgenommen.

Die aktualisierte Fassung ist auf der Website der EU zu finden:

Beschluss (GASP) 2025/779 des Rates vom 14. April 2025 zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern; eur-lex.europa.eu