In der Entschließung betont das EP unter anderem, dass Waffenexporteure mit Sitz in der EU, die den Konflikt im Jemen anheizen, mehrere Kriterien des rechtlich verbindlichen Gemeinsamen Standpunktes des Rates zu Waffenausfuhren nicht einhalten. Zudem erklärt es, dass es in Anbetracht der im Jemen begangenen schwerwiegenden Verstöße gegen Vorschriften des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte seine Forderung nach einem EU-weiten Verbot der Ausfuhr, des Verkaufs, der Modernisierung und der Instandhaltung jeglicher Form von Sicherheitsausrüstung an Mitglieder der Koalition einschließlich Saudi-Arabiens und der VAE (Vereinigte Arabische Emirate) bekräftige. Das EP fordert in der Entschließung alle Mitgliedstaaten auf, die Ausfuhr von Waffen an alle Mitglieder der von Saudi-Arabien geführten Koalition einzustellen.
Zudem fordert es die EU und die Mitgliedstaaten dazu auf, "die schwerwiegenden Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die seit Ende 2014 von allen Konfliktparteien begangen wurden, einschließlich der Luftangriffe der von Saudi-Arabien geführten Koalition, die Tausende zivile Opfer gefordert haben, die Instabilität des Landes verschärft haben und auf nichtmilitärische Ziele wie Schulen, Wasserspeicher und Hochzeitsgesellschaften gerichtet waren, auf das Schärfste zu verurteilen und auch die Huthi-Angriffe auf saudi-arabische Ziele zu verurteilen".