Die Umweltorganisation hat, wie sie berichtet, im April 2020 beim Bafa Auskunft beantragt, wie viel Hard- oder Software für Überwachungstechnik seit 2019 in welche Länder exportiert wurde. Die Behörde habe diese Auskunft jedoch mit Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der exportierenden Firmen weitgehend abgelehnt. Das Gericht hat laut Greenpeace nun festgestellt, dass diese weit gefasste Auslegung der Behörde für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht Grundlage sein kann, um die Informationen zurückzuhalten. Das Bafa müsse unter anderem Empfängerland, Warenwert sowie Bezeichnung der Güter offenlegen.
Greenpeace-Abrüstungsexperte Alexander Lurz sieht das Urteil als wegweisend an. Es gebe die Richtung vor in der Frage, welche Informationen über den Export von Gütern, die zivil und militärisch eingesetzt werden können, generell der Öffentlichkeit zustehen.
Greenpeace erkämpft Transparenz für Exporte von Überwachungstechnik, greenpeace.de, 02.03.2023