Dieser sieht zum Beispiel vor, Rüstungsexporte aus Deutschland in Drittländer grundsätzlich zu verbieten – das betrifft auch Technologietransfer, Unternehmensbeteiligungen und Lizenzvergaben an Drittländer. Staatliche Exportkreditgarantien für Rüstungsexporte werden diesem Entwurf zufolge nicht gewährt. Für alle genehmigten Rüstungsexporte seien Endverbleibskontrollen durchzuführen. Außerdem soll die Bundesregierung monatlich umfassende Informationen über erteilte und verweigerte Genehmigungen zu Rüstungsgütern veröffentlichen.