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Heckler-&-Koch-Prozess: NRWZ darf Urteilsbegründung veröffentlichen

Ende Februar 2019 wurde das Urteil im Heckler-&-Prozess in Stuttgart, bei dem es um illegale Waffenlieferungen des Unternehmens nach Mexiko ging, verkündet. Jetzt endlich darf auch die schriftliche Begründung dieses Urteils veröffentlicht werden.

Bild: pixabay

Das berichtet der Journalist Martin Himmelheber. Denn diese sei nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart von öffentlichem Interesse. Erstritten hat dies Himmelheber als Redakteur der Neuen Rottweiler Zeitung (NRWZ) über Aufschrei-Anwalt Holger Rothbauer. Laut Himmelheber hatte Heckler & Koch noch versucht, die Herausgabe der Urteilsbegründung zu verhindern – jedoch ohne Erfolg. Allerdings habe das Landgericht Stuttgart verfügt, dass vor der Herausgabe der Urteilsbegründung an Himmelheber etliche Stellen darin geschwärzt oder anonymisiert werden müssten – etwa um Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Unternehmens zu wahren.