Das berichtet der Journalist Martin Himmelheber. Denn diese sei nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart von öffentlichem Interesse. Erstritten hat dies Himmelheber als Redakteur der Neuen Rottweiler Zeitung (NRWZ) über Aufschrei-Anwalt Holger Rothbauer. Laut Himmelheber hatte Heckler & Koch noch versucht, die Herausgabe der Urteilsbegründung zu verhindern – jedoch ohne Erfolg. Allerdings habe das Landgericht Stuttgart verfügt, dass vor der Herausgabe der Urteilsbegründung an Himmelheber etliche Stellen darin geschwärzt oder anonymisiert werden müssten – etwa um Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Unternehmens zu wahren.
- Heckler und Koch: Ans Licht gezerrt, kontextwochenzeitung.de, 29.07.2020
- Heckler-und-Koch-Urteil: NRWZ erstreitet Herausgabe der schriftlichen Begründung, nrwz.de, 19.07.2020