Laut Kontext:Wochenzeitung hat die Staatsanwaltschaft in Stuttgart die Vollstreckungsmaßnahmen gegen Heckler und Koch bisher nicht umsetzen können, da der Waffenhersteller beim Landgericht Stuttgart im Juli 2024 den Antrag gestellt hat, von der Vollstreckung abzusehen. Über diesen Antrag wurde bis heute nicht entschieden!
Der Bundesgerichtshof hatte 2021 und 2024 letztinstanzlich geurteilt, dass von Heckler und Koch die illegal erzielten Verkaufserlöse aus den Waffenexporten nach Mexiko eingezogen werden sollen.
Seit 2010 wurde gegen Heckler und Koch wegen illegaler Exporte von G36-Gewehren nach Mexiko ermittelt.
Mir gebet nix, kontextwochenzeitung.de, 01.10.2025
