Konkret hat sie diese Genehmigungen im Zeitraum vom 28. Februar (dem Beginn des US-amerikanischen und israelischen Angriffs auf den Iran) bis zum 27. März 2026 erteilt.
Der gesamte Wert entfalle dabei auf sonstige Rüstungsgüter und betreffe die Ausfuhrlistenpositionen A0005 (Feuerleiteinrichtungen, Überwachungs- und Alarmierungsausrüstung etc.), A0006 (Landfahrzeuge und Bestandteile hierfür), A0009 (Kriegsschiffe, Marinespezialausrüstung und Zubehör etc.), A0010 (Luftfahrzeuge etc.) A0011 (elektronische Ausrüstung etc.), A0015 (Bildausrüstung etc.), A0016 (Schmiedestücke etc.), A0017 (verschiedene Ausrüstungsgegenstände etc.) und A0022 (Technologie).
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung, bundestag.de, 10.04.2026
