Laut der Europäischen Kommission haben die beiden Hersteller fast 14 Jahre lang nationale Märkte im Europäischen Wirtschaftsraum untereinander aufgeteilt. Das heißt, es durfte jeweils nur der Hersteller, dem ein bestimmtes Gebiet zugewiesen war, dort militärische Handgranaten verkaufen, außer der andere Kartellteilnehmer gab seine Zustimmung.
Die Geldbuße gegen das Schweizer Unternehmen RUAG, die rund 2,5 Millionen Euro betragen hätte, ist der Europäischen Kommission zufolge nicht verhängt worden, da das Unternehmen die Kommission im Rahmen der Kronzeugenregelung von dem Kartell in Kenntnis gesetzt habe. Die Geldbuße für Diehl sei um 50 Prozent ermäßigt worden, weil das Unternehmen mit der Kommission zusammengearbeitet habe. Außerdem habe die Kommission die Geldbuße zusätzlich ermäßigt, weil Diehl seine Beteiligung an dem Kartell eingeräumt und die Verantwortung dafür übernommen habe.
- Kartellrecht: Kommission verhängt Geldbuße in Höhe von 1,2 Mio. EUR in Kartellvergleichsverfahren gegen Verteidigungsunternehmen, Pressemitteilung der Europäischen Kommission, ec.europa.eu, 21.09.2023