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Friedensunterricht für die Hamburger Bürgerschaft

Am 26. Februar, dem bundesweiten Aktionstag gegen Rüstungsexporte, veranstaltete der Hamburger Künstler Axel Richter vom KunstHaus am Schüberg in Hamburg auf dem Rathausplatz eine Kunstaktion mit dem Titel "Klassenzimmer 26+2".

Am 26. Februar, dem bundesweiten Aktionstag gegen Rüstungsexporte, veranstaltete der Hamburger Künstler Axel Richter vom KunstHaus am Schüberg in Hamburg auf dem Rathausplatz eine Kunstaktion mit dem Titel "Klassenzimmer 26+2". Sowohl der Termin als auch der Titel beziehen sich auf den Artikel 26, Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes.* Verbunden mit den ersten Sätzen der Hamburger Präambel** lassen sich laut Richter viele Reflexionsebenen herstellen. Richter hatte 61 Schultische und 121 Stühlen auf dem Rathausplatz aufgestellt. Die 121 Mitglieder der drei Tage vorher neu gewählten Hamburger Bürgerschaft waren zur Unterrichtsteilnahme aufgerufen.

In diesem Klassenzimmer hielten Künstlerinnen und Künstler, friedenspolitische Initiativen, Umwelt- und Klimaaktivisten, Menschenrechtler, Journalisten und Theologen Schulstunden. Auf dem Stundenplan standen neben zum Beispiel Menschenrechten und Klimagerechtigkeit immer wieder auch Rüstungsproduktion und Rüstungsexporte. Mithilfe einer Sanduhr, deren Sand von der Kunstaktion „Hiroshima-Nagasaki Platz“ auf der Hamburger Mönckebergstraße im August 2019 stammte, wurden die Unterrichtseinheiten eingefasst. Die Sanduhr symbolisierte Richter zufolge die Vergänglichkeit in fliesender Bewegung. Ein Teil des Sandes wurde in kleine Säcke abgefüllt. Er sollte den Vereinten Nationen in New York und der New Yorker Stadtregierung übergeben werden. Die auf den Schultischen ausgelegten Torfsoden sollten den Betrachter anregen, sich der räumlichen Dimension des Zeitlichen zu nähern.

* (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen. (2) Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

** Die Freie und Hansestadt Hamburg hat als Welthafenstadt eine ihr durch Geschichte und Lage zugewiesene besondere Aufgabe gegenüber dem deutschen Volke zu erfüllen. Sie will im Geiste des Friedens eine Mittlerin zwischen allen Erdteilen und Völkern der Welt sein. Durch Förderung und Lenkung befähigt sie ihre Wirtschaft zur Erfüllung dieser Aufgaben und zur Deckung des wirtschaftlichen Bedarfs aller