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Rüstungsexporte nach Israel: Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde ab

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines im Gazastreifen lebenden Palästinensers gegen deutsche Rüstungsexporte nach Israel abgelehnt.

Bild: geralt/Pixabay

Das teilt das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) mit, das den Beschwerdeführer gemeinsam mit den palästinensischen Menschenrechtsorganisationen Al-Haq, Al Mezan und dem Palestinian Centre for Human Rights (PCHR) unterstützt.

Der Mann habe sich an das Bundesverfassungsgericht gewandt, nachdem Verwaltungsgerichte seine Eilanträge gegen die Erlaubnis des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Ausfuhr von Panzer-Getriebeteilen nach Israel zurückgewiesen hatten. Die Richter in Karlsruhe sahen jedoch keinen Grund, die Entscheidungen der Fachgerichte zu beanstanden, wie aus einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts hervorgeht.

Das ist aus Sicht des ECCHR eine massive Schwächung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz. Für Menschen, deren Leben von deutschen Rüstungsexporten bedroht ist, bleibe damit der Zugang zu Gerichten weiterhin versperrt, und die völkerrechtswidrige Auslieferung von Rüstungsgütern, die die Zivilbevölkerung in Gaza gefährden, weiter möglich, kritisiert die Organisation. Sie kündigt zudem an, gemeinsam mit ihren Partnerorganisationen die rechtlichen Möglichkeiten in den Fachgerichten weiter auszuschöpfen, um rechtswidrige Rüstungsexporte nach Israel zu stoppen. Die Bundesregierung sei rechtlich verpflichtet, Rüstungsexporte zu verweigern, wenn wie hier ein überwiegendes Risiko besteht, dass sie für Verstöße gegen das Völkerrecht eingesetzt werden, so das ECCHR.