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Rüstungsexporte unter Ampel-Regierung auf neuem Höchststand

Wie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mitteilt, hat die rot-gelb-grüne Bundesregierung im Jahr 2023 nach vorläufigen Zahlen Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von rund 12,2 Milliarden Euro erteilt.

Panzerraupe mit Erde aus nächster Nähe.

Symbolbild; Bild: Artur Pawlak/Pixabay

Das sind rund 45 Prozent mehr als im Vorjahr und fast 30 Prozent mehr als im bisherigen Rekordjahr 2021. Rund 53 Prozent der Genehmigungen betrafen Kriegswaffen (6,4 Milliarden Euro) und rund 47 Prozent sonstige Rüstungsgüter (5,8 Milliarden Euro).

Auf EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder entfielen Rüstungsexportgenehmigungen im Wert von insgesamt 6,07 Milliarden Euro (Kriegswaffen: 3 Milliarden Euro; sonstige Rüstungsgüter: 3,07 Milliarden Euro). Das sind rund 49,75 Prozent. An Drittländer wurden Rüstungsexporte im Wert von insgesamt 6,13 Milliarden Euro genehmigt (Kriegswaffen 3,4 Milliarden Euro, sonstige Rüstungsgüter 2,7 Milliarden Euro). Davon betraf der Großteil (72 Prozent; 4,44 Milliarden Euro) Genehmigungen von Rüstungsexporten an die Ukraine.

Die zehn Länder mit den höchsten Einzelausfuhrgenehmigungswerten im Jahr 2023 waren die Ukraine (4,44 Milliarden Euro), gefolgt von Norwegen (1,2 Milliarden Euro), Ungarn (1,03 Milliarden Euro), dem Vereinigten Königreich (656 Millionen Euro), den Vereinigten Staaten (545 Millionen Euro), Polen (328 Millionen Euro), Israel (326 Millionen Euro), Frankreich (293 Millionen Euro), Zypern (269 Millionen Euro) und der Republik Korea (256 Millionen Euro).

Der Gesamtwert der Genehmigungen für Exporte von Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen belief sich laut BMWK nach vorläufigen Zahlen im Jahr 2023 auf 97 Millionen Euro (2022: 86,1 Millionen Euro). Davon entfielen 87 Millionen Euro und damit rund 90 Prozent des Genehmigungswertes auf EU-/NATO- und der NATO gleichgestellte Länder.

Das BMWK weist zudem darauf hin, dass es im Jahr 2023 über das BAFA Maßnahmen zur deutlichen Beschleunigung der Verwaltungsprozesse in der Exportkontrolle erlassen hat. Danach erfolge seit 1. September ein Großteil der Lieferungen von Rüstungsgütern in EU-, in bestimmte NATO- und NATO-gleichgestellte Länder sowie in enge Partnerländer im Wege sogenannter Allgemeiner Genehmigungen. Die Werte dieser Lieferungen würden mittels nachträglicher Meldungen noch erhoben und den Wertanteil der erfassten Länder entsprechend erhöhen.