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Schweiz verschärft erneut Gesetzeslage zu Rüstungsexporten

Keine Re-Exportgenehmigung für Teile und Baugruppen nach Ukraine und Russland.

Bild: geralt/Pixabay

Gemäß dem Neutralitätsgebot dürfen Waffen aus der Schweiz nicht in Kriegsgebiete geliefert werden. Entsprechend wurden auch keine Re-Exporte aus anderen Ländern genehmigt. Für Einzelteile oder Baugruppen von Waffen gelten jedoch Ausnahmen von dieser Regelung. Nachdem in der Schweiz hergestellte Gefechtsköpfe für in Großbritannien endmontierte Panzerabwehrwaffen in die Ukraine exportiert und dort gegen russische Streitkräfte eingesetzt wurden, änderte das Wirtschaftsministerium die Regularien derart, das Re-Exporte in die Ukraine und Russland seit dem 29.3. ausgeschlossen sind.

Schweizer Gefechtsköpfe im Einsatz in der Ukraine: Bund ändert Export-Bestimmungen, Tagblatt, 06.04.2022