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Sevim Dagdelen kritisiert Know-how-Transfer von Rüstungsfirmen

Die Bundesregierung lässt weiter zu, dass deutsche Rüstungsunternehmen ihr Know-how zum Bau von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern unkontrolliert in Diktaturen sowie Spannungs- und Krisengebiete exportieren können, kritisiert Sevim Dagdelen von den Linken. Das gehe aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervor.

Bis heute bräuchten Rüstungskonzerne eine Genehmigung der Bundesregierung, wenn sie Waffen oder Blaupausen für Waffen exportieren wollen, so Dagdelen. Seit Jahren würden Rüstungsschmieden wie Rheinmetall ihre Geschäfte daher international ausweiten. Denn Rüstungsgüter, die in anderen Ländern produziert werden, unterliegen nicht der deutschen Kontrolle – und sie fließen nicht in die deutsche Rüstungsexportstatistik ein.

Abhilfe könnte laut Dagdelen geschaffen werden. Dazu müsste lediglich in Paragraf 49 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) eine entsprechende Ergänzung für die technische Unterstützung in Bezug auf „Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter“ erfolgen.

Doch die Bundesregierung wolle von einer Regelungslücke nichts wissen. Sie verweise stets auf Paragraf 50 AWV. „Doch das ist eine Finte“, so Dagdelen: Eine Genehmigungspflicht nach diesem Paragraphen bestehe nur dann, wenn das betreffende Land einem Waffenembargo unterliege. Auf NATO-Partner wie die Türkei treffe das ebenso wenig zu wie auf Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate oder Katar.

CDU, CSU und SPD fehle der politische Wille, eine für Rüstungsunternehmen unbequeme Gesetzesänderung zu beschließen, so Dagdelen. Profiteure seien zum Beispiel Rheinmetall und Erdogan mit ihrem Panzerdeal.

Know-how-Transfer: Bundesregierung will Regelungslücke für Rüstungsfirmen nicht schließen, linksfraktion.de, 13.02.2108

Genehmigungspflicht für technische Unterstützung im Zusammenhang mit Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern, 12.01.2018, Drucksache 19/427, Die Linke (Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat u. a.), Antwort Drucksache 19/644, BMWI 30.01.2018