Im Einzelnen fordert die SPD das Folgende:
- Rüstungsgüter sollen in Drittstaaten außerhalb von EU-, Nato- und gleichgestellten Ländern nur genehmigt werden, wenn das Empfängerland den UN-Waffenhandelsvertrag (Arms Trade Treaty, ATT) konsequent umsetzt sowie auch das Übereinkommen zu Streumunition und zum Verbot von Antipersonenminen.
- Statt der unbefristeten Exportgenehmigungen sollen diese nur noch für zwei Jahre gelten.
- Die Zuständigkeit für Rüstungsexportpolitik soll vom Wirtschaftsministeriums auf das Kanzleramt wechseln. Dies soll unterstreichen, dass die Sicherheitspolitik und nicht die Wirtschaftspolitik den Vorrang hat.
- Alle Rüstungsexportgenehmigungen sollen im Internet veröffentlicht werden (ähnlich wie in Großbritannien).
- Damit Rüstungsproduktion nicht ins Ausland verlagert wird, um Rüstungsexportbestimmungen auszuhebeln, soll die Außenwirtschaftsordnung geändert werden.
- Wenn Exportgenehmigungen widerrufen werden, soll nicht der Bund Entschädigungen zahlen, sondern ein Risikofonds, den die Unternehmen finanzieren.
Schärfung der Kontrolle und Genehmigung von Rüstungsexporten -europäische Abstimmung intensivieren, Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion vom 25.11.2019, spdfrakion.de