Bei den erlaubten Rüstungsexporten handelte es sich ausschließlich um sonstige Rüstungsgüter, für Kriegswaffenexporte in die Türkei wurde kein grünes Licht gegeben.
- Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Dezember 2023 eingegangenen Antworten der Bundesregierung, bundestag.de, 08.12.2023, S. 8