Nach Auffassung der Kommission haben die israelischen Behörden und Sicherheitskräfte vier der fünf in der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes definierten Völkermordhandlungen begangen, nämlich Tötung, Verursachung schwerer körperlicher oder seelischer Schäden, vorsätzliche Schaffung von Lebensbedingungen, die auf die vollständige oder teilweise Zerstörung der palästinensischen Bevölkerung abzielen, und die Verhängung von Maßnahmen, die Geburten verhindern sollen.
Die Kommission fordert die israelische Regierung unter anderem nachdrücklich dazu auf, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen unverzüglich nachzukommen, und empfiehlt den Mitgliedstaaten, die Lieferung von Waffen und anderer Ausrüstung, die zur Begehung von Völkermord verwendet werden könnten, nach Israel einzustellen und sicherzustellen, dass Personen und Unternehmen in ihren Hoheitsgebieten und unter ihrer Gerichtsbarkeit nicht an der Beihilfe und Unterstützung zur Begehung von Völkermord oder der Anstiftung zum Völkermord beteiligt sind.
„Die internationale Gemeinschaft kann nicht schweigen, wenn Israel einen Völkermord gegen das palästinensische Volk in Gaza begeht. Wenn es eindeutige Anzeichen und Beweise für einen Völkermord gibt, kommt das Unterlassen von Maßnahmen zu dessen Beendigung einer Mittäterschaft gleich“, erklärte Navi Pillay, Vorsitzende der Kommission.
- Israel has committed genocide in the Gaza Strip, UN Commission finds, Pressemitteilung, ohchr.org, 16.09.2025
- Bericht: Legal analysis of the conduct of Israel in Gaza pursuant to the Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocid, ohchr.org
