Demnach sollen die Entscheidungen für Lieferungen an diese Staaten nicht mehr in Form einer Einzelfallentscheidung ergehen, sondern stärker gebündelt als sogenannte Allgemeinverfügungen (Allgemeine Genehmigung). Durch diese Maßnahmen, die bereits zum 1. September 2023 in Kraft treten, dürfen Unternehmen bestimmte Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter unmittelbar an EU- und NATO-Partner sowie an enge Partnerländer exportieren. Bei sonstigen Drittländern bleibe es vorrangig bei einer Einzelfallprüfung, um hier eine zielgenaue Kontrolle sicherzustellen, so das BMWK.
- Verfahren zur Exportkontrolle werden effizienter gestaltet. Zusammenarbeit mit Bündnis- und Wertepartnern beschleunigen und zielgenaue Kontrolle bei Drittländern, Pressemitteilung, bmwk.de, 25.07.2023
Weitere Informationen wird das BAFA laut BMWK zum 1. August auf seiner Website unter www.bafa.de veröffentlichen.