Boysen komme in ihrem Gutachten, das der Zeitung vorliege, zu dem Schluss, dass die Bundesregierung Entscheidungen über Rüstungsexporte laut geltendem Recht grundsätzlich nicht delegieren dürfe. Zudem verstoße die De-minimis-Regelung gegen den internationalen Waffenhandelsvertrag (ATT). Außerdem sei für das Abkommen eine Zustimmung durch das Parlament erforderlich.
Das Gutachten ist der FAZ zufolge von der Umweltschutzorganisation Greenpeace in Auftrag gegeben worden.
- Zweifel an Rüstungsabkommen: Staatsrechtlerin hält deutsch-französischen Vertrag für rechtswidrig, faz.net, 26.02.2020
Siehe dazu auch:
- Auswertung des deutsch-französischen Abkommens über Rüstungsexporte, paxchristi.de
- Wirtschaftsförderung statt Rüstungsexportkontrolle: Zum deutsch-französischen Regierungsabkommen über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich, Pressemitteilung von Aktion Aufschrei, 05.11.2019