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Zweifel an Rechtmäßigkeit von deutsch-französischem Rüstungsexportabkommen

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, bezweifelt die Staatsrechtlerin Sigrid Boysen die Rechtmäßigkeit des deutsch-französischen Abkommens über Rüstungsexporte, das am 23. Oktober vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.

Boysen komme in ihrem Gutachten, das der Zeitung vorliege, zu dem Schluss, dass die Bundesregierung Entscheidungen über Rüstungsexporte laut geltendem Recht grundsätzlich nicht delegieren dürfe. Zudem verstoße die De-minimis-Regelung gegen den internationalen Waffenhandelsvertrag (ATT). Außerdem sei für das Abkommen eine Zustimmung durch das Parlament erforderlich.

Das Gutachten ist der FAZ zufolge von der Umweltschutzorganisation Greenpeace in Auftrag gegeben worden.

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